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ISKCON GOVERNING BODY COMMISSION SOCIETY
Registrierungsnummer S/74662 gemäß dem West Bengal Societies Registration Act, 1961 P.O. Shree Mayapur Dham, Dist. Nadia, Westbengalen 741313 https://gbc.iskcon.org
PROTOKOLL DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2023
Zu den Zonenzuweisungen 2023
Abschnitt 200: Governing Body Commission
204.01 GBC-Sitzungen: Bestimmungen
[Titel] — Protokoll für die Verlängerung von Sitzungen—2023
[Sitzung] – GBC-Halbjahres-Generalversammlung [Kategorie] – Geschäftsordnung (verabschiedet am 28. Oktober 2023)
Da im Jahr 1987 folgender Beschluss verabschiedet wurde:
1. Dass keine GBC-Sitzung die festgelegten Zeitgrenzen von 9:30 bis 12:30 Uhr (Vormittagssitzung) und 15:30 bis 18:30 Uhr (Nachmittagssitzung) überschreiten darf, es sei denn, die Mitglieder stimmen mit einer 2/3-Mehrheit darin überein, dass ein Notfall vorliegt. Im Falle eines solchen Notfalls darf die maximale Verlängerung pro Sitzung nur um 30 Minuten verlängert werden.
Da dieser Beschluss den Bedürfnissen des GBC nicht mehr gerecht wird.
Daher wird beschlossen:
Jede GBC-Sitzung kann durch eine Abstimmung mit 2/3-Mehrheit verlängert werden. Die Sitzung kann um bis zu 30 Minuten verlängert werden. Ist eine weitere Verlängerung erforderlich, so ist eine erneute Abstimmung mit 2/3-Mehrheit notwendig.
Jede Sitzung kann um höchstens 1 Stunde verlängert werden.
[Titel] — Beschlussfähigkeit für Sitzungen mit Teilnahme vor Ort, online oder in gemischter Form—2023
[Sitzung] – GBC-Halbjahres-Generalversammlung [Kategorie] – Geschäftsordnung (verabschiedet am 28. Oktober 2023)
Da der Dienst eines GBC-Zonensekretärs eine feierliche Verantwortung gegenüber der ISKCON-Gesellschaft, Śrīla Prabhupāda und der Mission Sri Caitanya Mahaprabhus ist.
Da zur Erleichterung der GBC-Sitzungen mehr Flexibilität erforderlich ist.
Da es notwendig ist, die Beschlussfähigkeitsschwelle anzuheben, um sicherzustellen, dass die vom GBC getroffenen Entscheidungen tatsächlich dem Willen der Mehrheit der GBC-Mitglieder entsprechen.
Da die bestehende Geschäftsordnung besagt:
Auf keiner Generalversammlung dürfen Geschäfte verhandelt werden, mit Ausnahme der Vertagung der Sitzung, es sei denn, eine beschlussfähige Anzahl von Mitgliedern ist zu dem Zeitpunkt anwesend, an dem die Sitzung zur Tagesordnung übergeht.
Die Beschlussfähigkeit jeder Generalversammlung ist bei 51 % der Gesamtzahl der GBC-Mitglieder der Gesellschaft gegeben, die am Tag der Einberufung der Sitzung als solche bestehen.
Daher wird beschlossen:
● Der Vorsitzende muss feststellen, dass Beschlussfähigkeit besteht, bevor eine Sitzung beginnen kann.
● Jedes Mitglied kann wegen eines offensichtlichen Mangels an Beschlussfähigkeit einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen.
● Wenn der Vorsitz die Sitzung ohne Beschlussfähigkeit beginnt und ein Mitglied zu einem Thema spricht, darf dieses Mitglied nicht unterbrochen werden, um festzustellen, dass keine Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitz sollte die Debatte fortsetzen lassen und einem Mitglied erlauben, die fehlende Beschlussfähigkeit anzuzeigen, wenn gerade keine Mitglieder sprechen.
● Für die Beschlussfähigkeit müssen 60 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, damit über einen Vorschlag mit einer Endabstimmung abgestimmt werden kann, die als bindend gilt. (Stimmberechtigte Mitglieder sind GBC-Mitglieder, die sich nicht in einer Beurlaubung befinden oder nicht aus disziplinarischen oder anderen Gründen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.)
● Falls einzelne Mitglieder nicht vor Ort an Sitzungen teilnehmen können, kann das GBC EC dem Mitglied die Erlaubnis erteilen, online teilzunehmen,
● Unter außergewöhnlichen Umständen kann das GBC EC nach eigenem Ermessen auch die Möglichkeit gemischter Sitzungen nutzen.
● Online teilnehmende Mitglieder müssen dies mit eingeschalteter Kamera tun, damit ihre Stimmen berücksichtigt werden.
● Wenn keine Beschlussfähigkeit gegeben ist, können keine Entscheidungen getroffen werden, außer:
o Die Sitzung zu vertagen. o Eine Pause einzulegen. o Den Zeitpunkt festzulegen, auf den vertagt wird. o Maßnahmen zur Herstellung der Beschlussfähigkeit zu ergreifen.
● Die Diskussion über ein bestimmtes Thema kann nach Ermessen des Vorsitzenden des GBC EC fortgesetzt werden, es ist jedoch keine Abstimmung zulässig.
Teilnahme an Sitzungen
● Wenn ein stimmberechtigtes Mitglied mehr als drei aufeinanderfolgende Online-Sitzungen oder eine Sitzung vor Ort versäumt, wird das GBC EC von dem Mitglied eine Erklärung einholen, um zu verstehen, warum es nicht an den Sitzungen teilnimmt.
● Anhaltendes Fernbleiben von Sitzungen ohne zufriedenstellende Erklärung (vom GBC EC zu bestimmen) kann zu einer Rüge des Mitglieds führen.
● Diese Geschäftsordnungsregel zur Beschlussfähigkeit gilt für Sitzungen vor Ort, online und in gemischter Form. [Titel] — Informierte Entscheidungsfindung durch GBC-Mitglieder ist eine feierliche Pflicht — 2023
[Sitzung] – GBC-Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Geschäftsordnung (verabschiedet am 11. Februar 2023)
Da nahezu jeder vom GBC-Gremium verabschiedete Beschluss potenziell erhebliche Auswirkungen auf ISKCON und seine Devotees hat.
Da es die feierliche Pflicht des GBC-Gremiums als Ganzes und jedes einzelnen GBC-Mitglieds ist, bei der Abstimmung über vorgeschlagene Beschlüsse informierte Entscheidungen zu treffen.
Da von jedem GBC-Mitglied erwartet wird, dass es vor der Abstimmung die relevanten und oft entscheidenden Informationen aufnimmt, die in eingereichten Dokumenten, mündlichen Präsentationen und Beratungen enthalten sind.
Da relevante und oft entscheidende Dokumente den GBC-Mitgliedern häufig nicht ausreichend lange vor den GBC-Sitzungen zur Verfügung gestellt werden, wodurch die Fähigkeit der GBC-Mitglieder beeinträchtigt wird, die Unterlagen rechtzeitig aufmerksam zu lesen und aufzunehmen.
Daher wird beschlossen:
1. Vor jeder Online-GBC-Sitzung ist vom GBC-Exekutivkomitee ausreichend Zeit, in keinem Fall jedoch weniger als 10 (zehn) Tage, einzuplanen, damit die GBC-Mitglieder und Minister alle für diese Sitzung bereitgestellten Unterlagen mit mehr als (10) zehn Seiten lesen und aufnehmen können;
2. Vor jeder Präsentation, Diskussion oder Beratung zu einem Tagesordnungspunkt bestätigt jedes GBC-Mitglied dem GBC-Gremium mittels eines „Abfragebogens“, ob es die beigefügten Dokumente zu diesem Tagesordnungspunkt gelesen und aufgenommen hat;
3. Nur Mitglieder, die auf dem „Abfragebogen“ bestätigt haben, dass sie die beigefügten Dokumente gelesen und aufgenommen haben, dürfen über die Angelegenheit abstimmen.
4. Ist die Zahl der GBC-Mitglieder, die diese Bestätigung gegenüber dem GBC-Gremium abgeben, geringer als die für die Beschlussfähigkeit erforderliche Zahl, so wird dieser Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung nicht behandelt, sondern auf die nächste Sitzung des GBC-Gremiums verschoben, bei der das oben beschriebene Bestätigungsverfahren erneut erforderlich ist.
5. Wenn das GBC-Gremium mit einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit beschließt, dass ein Tagesordnungspunkt dringend ist, kann auf die Anforderungen dieses Beschlusses verzichtet werden, mit Ausnahme der in Abschnitt 2 oben festgelegten Anforderung.
204.03 GBC-Sitzungen: Jahreshauptversammlung
[Titel] — Termine für die GBC-Jahreshauptversammlung 2024 — 2023
[Sitzung] – GBC-Halbjahres-Generalversammlung [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 28. Oktober 2023)
Es wird beschlossen:
Die Jahreshauptversammlung der ISKCON Governing Body Commission Society findet vom 27. Februar bis 9. März 2024 in ISKCON Mayapur, WB, Indien, statt
204.05 GBC-Sitzungen: Halbjahres-Generalversammlung
[Titel] — Termine für die GBC-Halbjahres-Generalversammlung 2023 — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 15. März 2023)
Es wird beschlossen: Die Halbjahres-Generalversammlung der ISKCON Governing Body Commission Society findet vom 25. bis 30. Oktober in ISKCON Pune, Indien, statt
204.05 GBC-Sitzungen: Halbjahres-Generalversammlung
[Titel] — Termine für die GBC-Halbjahres-Generalversammlung 2024 — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 13. Dezember 2023)
Es wird beschlossen: Die Halbjahres-Generalversammlung der ISKCON Governing Body Commission Society findet vom 1. bis 7. Oktober in ISKCON New Vrindavan, USA, statt.
Abschnitt 300: ISKCON
301.05: ISKCON-Mitglieder: Einzelne Devotees
[Titel] — Suspendierung von Narahari dasa als einweihender Guru in ISKCON — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Erklärung (verabschiedet am 19. Oktober 2023)
Da in Anbetracht dessen, dass die vom Tempelvorstand in Hawaii geäußerten Bedenken über Narahari Prabhus Aktivitäten und dessen Meinung, dass ihm nicht erlaubt werden sollte, wieder Einweihungen zu geben [sic], und in Anbetracht dessen, dass Narahari dasa weiterhin anstrebende Schüler annimmt, obwohl der GBC und der nordamerikanische RGB entschieden haben, dass er dies nicht tun soll
Daher wird beschlossen:
Die Suspendierung von Narahari dasa als einweihender Guru wird bis zum 20. Februar 2025 fortgesetzt. Seine Suspendierung wird nicht automatisch aufgehoben, sondern auf der Grundlage seines Verhaltens erneut geprüft.
Während der Zeit seiner fortgesetzten Suspendierung wird Narahari dasa weiterhin alle ihm vom nordamerikanischen RGB auferlegten Einschränkungen befolgen sowie jede Vereinbarung, die er mit dem Tempelvorstand in Hawaii ausarbeitet und die die klaren Erwartungen des Vorstands an seinen Dienst, seine Beziehungen und sein Verhalten enthalten sollte. Jede mit dem Vorstand in Hawaii ausgearbeitete Vereinbarung sollte auch das Guru Services Committee [sic] und dem nordamerikanischen RGB übermittelt werden.
Außerdem wird Narahari dasa während seiner Suspendierung niemanden irgendwo auf der Welt werben, niemandem eine Einweihung versprechen oder geben, einschließlich der anstrebenden Schüler, die er derzeit hat. Er wird außerdem diejenigen, die jetzt eine Einweihung anstreben, darüber informieren, dass er nicht befugt war und derzeit nicht befugt ist, anstrebende Schüler anzunehmen.
Der nordamerikanische RGB und das Guru Services Committee werden zusammenarbeiten, um künftige Entscheidungen bezüglich der Suspendierung von Narahari dasa zu treffen.
Abschnitt 400: ISKCON-Ministerien, Komitees und Büros
407.02: ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung: Installationen
[Titel] — Installation von Laksmi-Nrsimha und Balaji in Guntur— 2023
[Sitzung] – GBC-Halbjahres-Generalversammlung [Kategorie] – Erklärung (verabschiedet am 28. Oktober 2023)
Da ISKCON Guntur, Indien, die Installation von Bildgestalten von Laksmi-Nrsimha und Balaji beantragt hat.
Da das ISKCON-Gesetz „Regelung von Installationen — 2017“ besagt:
Für alle Anträge auf Bildgestalten außer denen, die Srila Prabhupada gegeben hat, d. h. Radha-Krsna; Jagannatha, Baladeva, Subhadra; Gaura-Nitai (oder Panca-tattva); und Salagram-Silas; benötigt das IDWM eine Stellungnahme der Exekutive. Daher wird das IDWM bei jedem Antrag, der Krsna-Balarama oder Sita Rama Laksmana Hanumana umfasst, das GBC-Exekutivkomitee zur Genehmigung konsultieren. Alle Bildgestalten außer den vorgenannten müssen vom GBC-Gremium genehmigt werden, bevor das IDWM ein Bereitschaftszertifikat für die Installation von Bildgestalten ausstellen kann.
Da ISKCON Guntur im Jahr 2011 Land unter der Bedingung geschenkt wurde, Bildgestalten von Nrsimhadeva und Balaji zu installieren.
Da ISKCON Guntur im Jahr 2014 unter der Leitung der indischen Vertreter des ISKCON-Ministeriums für Bildgestaltenverehrung Bildgestalten von Jagannatha, Baladeva und Subhadra sowie Radha-Krishna installiert hat.
Da der Spender Druck auf den Tempel ausübt, Laksmi-Nrsimha und Balaji zu installieren, weil er das Gefühl hat, dass sein Geschäft leidet, da er sein Versprechen gegenüber dem Herrn nicht erfüllt hat.
Da das ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung Bedenken darüber geäußert hat, dass ISKCON dem Druck eines Spenders nachgibt, Bildgestalten zu installieren.
Da das ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung in Anbetracht der Schwierigkeit [sic], mit der ISKCON Guntur in dieser Situation konfrontiert ist, und nach Rücksprache mit dem India Bureau, das angedeutet hat, dass es die Durchführung dieser Installation wünscht, widerstrebend bereit ist, die Installation dieser Bildgestalten zu unterstützen.
Da die indischen Vertreter des ISKCON-Ministeriums für Bildgestaltenverehrung festgestellt haben, dass ISKCON Guntur über alle notwendigen Brahmanas sowie sonstigen Einrichtungen und Ressourcen verfügt, um für die Bildgestalten von Laksmi-Nrsimha und Balaji zu sorgen.
Daher wird beschlossen:
Dem ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung wird hiermit die Erlaubnis erteilt, ISKCON Guntur ein Bereitschaftszertifikat für die Bildgestalten von Laksmi-Nrsimha und Balaji auszustellen.
445.22: Andere Komitees: Komitee für die Beziehungen zwischen ISKCON Bureau und GBC
[Titel] — Ernennung der fünf GBC-Mitglieder in das gemeinsame Komitee für die Beziehungen zwischen ISKCON Bureau und GBC — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Erklärung (verabschiedet am 18. Januar 2023)
Da das ISKCON India Bureau (IB) weitere Beratungen und einen weiteren Dialog über Vaishnavi Diksha Guru (VDG) und Guru-Tattva erbeten hat.
Da der GBC am 24. Oktober 2022 beschlossen hat, einen weiteren Dialog mit dem IB zu führen.
Da das IB Bhanu Swami, Devakinandan dasa (Einberufer), Rasaraja dasa, Bhakti Vinoda Swami und Shreejeeva dasa als Mitglieder des IB-Komitees benannt hat.
Da das GBC-Komitee als erste Aufgabe bestrebt sein wird, ein förderliches Umfeld für einen produktiven Dialog zu schaffen.
Da das GBC-Komitee auf die umfangreichen durchgeführten Forschungen zurückgreifen, GBC-Mitglieder hinzuziehen, sich mit dem Vaishnavi-Ministerium sowie mit jeder anderen Partei, Gruppierung oder Person austauschen wird, die seine Bemühungen um eine rasche Lösung voranbringt; und
Da der GBC die 5 GBC-Mitglieder für das gemeinsame Komitee endgültig festlegen sollte.
Daher wird beschlossen:
1. Guru Prasad Swami, Dina Sharana devi dasi, Gauranga dasa (RNS), Tapana Misra dasa (BVKS) und Govardhana dasa (BCAIS) werden zu Mitgliedern des gemeinsamen Komitees für die Beziehungen zwischen ISKCON Bureau (IB) und GBC ernannt; und
2. Das Komitee wird dem GBC-Gremium vierteljährlich Berichte vorlegen.
450.03 Zentrales ISKCON-Büro für Kinderschutz: Sonstiges
[Titel] —Einrichtung eines Komitees zur Ermittlung eines CPO-Direktors — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Erklärung (verabschiedet am 13. Dezember 2023)
Es wird beschlossen: Der GBC bildet hiermit ein Komitee, bestehend aus dem Executive Support Office sowie Navin Krishna Das, Champakalata Devi, Chaitanya Mangala Das, Govinda Lilamrita Devi, den regionalen CPO-Direktoren und dem CPO-Berater Anuttama Das, um qualifizierte Kandidaten für die CPO-Direktion zu ermitteln. Der derzeitige CPO-Direktor, Kamalesh Krishna Das, wird in diesem Prozess konsultiert.
453.03: Sastrischer Beirat: Abhandlungen
[Titel] — Das Brahma-gayatri-Mantra in ISKCON – Varnasrama, Bhakti, Prinzip oder Detail — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Geltendes Recht (verabschiedet am 28. Juni 2023)
Da das GBC-Gremium darüber informiert wurde, dass es innerhalb von ISKCON Fälle gibt, in denen Einweihungssysteme eingeführt wurden, die sich erheblich von dem von Śrīla Prabhupāda befolgten System unterscheiden, und zwar hinsichtlich der Eignung eines Devotees für die Einweihung sowie der abgelegten Gelübde und der bei der Einweihung gegebenen Mantras.
Und da auf Ersuchen des GBC-Gremiums sein Sastrischer Beirat (SAC) die Angelegenheit umfassend untersucht und in seiner beratenden Funktion eine Abhandlung vorgelegt hat.
Daher wird beschlossen:
1. Die Gelübde der Eingeweihten bei der ersten Einweihung bestehen, wie Śrīla Prabhupāda es verlangte, darin, täglich mindestens sechzehn Runden des Maha-Mantras zu chanten:
Hare Kṛṣṇa, Hare Kṛṣṇa, Kṛṣṇa Kṛṣṇa, Hare Hare Hare Rāma, Hare Rāma, Rāma Rāma, Hare Hare
sowie Berauschung, unerlaubte Sexualität, Glücksspiel und den Verzehr von Fleisch, Fisch und Eiern aufzugeben.
2. Einweihende Gurus geben bei der zweiten Einweihung die bestimmten sieben Mantras, die Śrīla Prabhupāda allen Eingeweihten bei der von uns so genannten brahmanischen Einweihung oder zweiten Einweihung gab, und weisen sie an, diese dreimal täglich zu den drei Sandhyas (morgens, mittags und abends) zu chanten.
3. Gurus und diejenigen, die Einweihungskandidaten empfehlen, dürfen hinsichtlich der Frage, wer berechtigt ist, diese Gelübde abzulegen und diese Mantras bei der ersten und zweiten Einweihung vollständig zu empfangen, keinen Unterschied nach Geburt, Nationalität, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, früherem Saṁskāra, Familienstand, Geschlecht oder Einteilungen innerhalb der Varṇas (wie etwa beruflichem Lebensunterhalt) machen.
4. Zum Zeitpunkt der Einweihung sollten Gurus sagen: „Als Mitglied von ISKCON unter der Führung und Leitung des GBC-Gremiums gebe ich dir Einweihung in die Guru-Parampara.“
Die Eingeweihten dürfen dann nur die Gelübde ablegen, die Srila Prabhupada gab. Gurus können Schüler bitten oder anweisen, zusätzliche freiwillige individuelle Verpflichtungen einzugehen, wie etwa das Chanten zusätzlicher Runden an Ekadasi oder die Treue zu ISKCON. Solche Verpflichtungen sollten jedoch in Form von Anweisungen oder Richtlinien erfolgen und nicht als Einweihungsvoraussetzung oder Gelübde aufgenommen werden.
[Fußnoten zum Beschluss]
Der GBC veröffentlicht hiermit die Abhandlung des Sastrischen Beirats mit dem Titel „Das Brahma-gayatri-Mantra in ISKCON — Varnashrama, Bhakti, Prinzip oder Detail?“
Abschnitt 500: Stellvertreter, Global Duty Officers, Special Duty Officers und Zonenaufseher
501.01: Stellvertreter: Aufgaben
[Titel] — Änderung der Aufgaben der Stellvertreter — 2023
[Sitzung] – GBC-Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Erklärung (verabschiedet am 10. Februar 2023)
Da die Stellvertreter dem GBC seit Jahrzehnten wertvolle Dienste leisten, indem sie Vorschläge prüfen, bevor diese dem GBC vorgelegt werden.
Da der GBC-Beschluss „Verfahren zur Ernennung von Stellvertretern — 2005“ die Aufgaben des GBC-Stellvertreterkomitees wie folgt festlegt:
Alle Stellvertreter sollten an den jährlichen GBC-Sitzungen in Sridham Mayapur teilnehmen und das GBC-Gremium bei seinen Beratungen unterstützen. Dies umfasst:
Als eigenes Gremium zusammenzutreten, um verschiedene Vorschläge oder Themen zu beraten, die ihm vom GBC-Exekutivkomitee übertragen werden, sowie Vorschläge aus den eigenen Reihen, und Gesetzesentwürfe zur Beratung und Abstimmung durch das GBC-Gremium vorzubereiten; und
Die Mitwirkung in verschiedenen Unterkomitees und/oder die Wahrnehmung sonstiger vom Exekutivkomitee übertragener Aufgaben.
Alle Stellvertreter sollten sich nach Möglichkeit im Laufe des Jahres zur Verfügung stellen, um das GBC-Exekutivkomitee und das Sekretariat bei der Kommunikation mit ISKCON-Leitern zu unterstützen, mit denen ein einzelner Stellvertreter in Kontakt steht.
Da die Stellvertreter dem GBC Zeit erspart haben, indem sie an den GBC gesandte Vorschläge geprüft haben.
Da sich das GBC-Stellvertreterkomitee als wirksam erwiesen hat, den GBC dabei zu unterstützen, relevante Gesetze auszuarbeiten [sic] den Bedürfnissen von ISKCON gerecht werden.
Da Vorschläge verschiedener Ministerien, Komitees und Büros gleich behandelt werden sollten, außer unter außergewöhnlichen Umständen.
Da der GBC im Jahr 2021 folgenden Beschluss verabschiedet hat:
1. Dass alle beim GBC eingereichten Vorschläge mittels GEM bearbeitet werden, außer wenn das GBC EC entscheidet, dass eine andere Methode erforderlich ist.
2. Alle Vorschläge sind über die Vorschlagskonferenz einzureichen und werden von den Stellvertretern bearbeitet.
3. Wenn das GBC-Exekutivkomitee entscheidet, dass ein Vorschlag aus Gründen wie Vertraulichkeit oder weil es sich um einen Notfall handelt usw. an den Stellvertretern vorbei behandelt werden sollte, wird der Vorschlag direkt an die Ebene der ersten GBC-Prüfung in GEM gesandt.
Daher wird beschlossen:
Der Beschluss, der die Aufgaben des GBC-Stellvertreterkomitees festlegt, wird wie folgt geändert:
Alle Stellvertreter sollten an den jährlichen GBC-Sitzungen in Sridham Mayapur teilnehmen und das GBC-Gremium bei seinen Beratungen unterstützen. Dies umfasst:
1. Alle beim GBC eingereichten Vorschläge müssen zunächst den Stellvertretern zur Prüfung vorgelegt werden; Ausnahmen von dieser Regel können durch einstimmigen Beschluss des GBC EC oder durch Mehrheitsbeschluss des GBC-Gremiums für einzelne Vorschläge gemacht werden.
2. Das GBC-Stellvertreterkomitee kann auch zusätzliche Themen beraten, die ihm vom GBC-Exekutivkomitee übertragen werden, sowie Vorschläge aus den eigenen Reihen, und aus diesen Beratungen Gesetzesentwürfe zur Beratung und Abstimmung durch das GBC-Gremium vorbereiten; und
3. Die Mitwirkung in verschiedenen Unterkomitees und/oder die Wahrnehmung sonstiger vom Exekutivkomitee übertragener Aufgaben.
4. Alle Stellvertreter sollten sich nach Möglichkeit im Laufe des Jahres zur Verfügung stellen, um das GBC-Exekutivkomitee und das Sekretariat bei der Kommunikation mit ISKCON-Leitern zu unterstützen, mit denen ein einzelner Stellvertreter in Kontakt steht.
Abschnitt 600: Spirituelle Führung in ISKCON
604.01: Regionale Verwaltung: Regionale Leitungsgremien
[Titel] — Bildung und Anerkennung des Nordamerikanischen Leitungsgremiums — 2023
[Sitzung] – GBC-Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Verwaltungsanordnung (verabschiedet am 11. Februar 2023)
Da das GBC-Gremium die Einrichtung kontinentaler Komitees gefördert hat (GBC-Beschluss 404/2002. Regionale und kontinentale Leitungsgremien)
Da Nordamerika als ’Region’ mit 5 ’Zonen’ ausgewiesen wurde, die die Vereinigten Staaten und Kanada umfassen
Da die nordamerikanischen GBC-Mitglieder und andere Leiter bereits vor dem Beschluss von 2002 als kontinentale Leitungsgruppe tätig waren, jedoch nicht förmlich die Anerkennung als RGB beantragt haben.
Da der Nordamerikanische Rat in den vergangenen 12 Monaten an einem Rahmenwerk gearbeitet hat, einschließlich der Einholung und Entgegennahme von Rückmeldungen von in Nordamerika tätigen GBC-Mitgliedern, Rechtsberatern, leitenden Führungspersönlichkeiten und Tempelpräsidenten.
Daher wird beschlossen:
Der GBC nimmt den Antrag des Nordamerikanischen Rates einschließlich der beigefügten Regeln und Bestimmungen an und erkennt das Nordamerikanische Regionale Leitungsgremium offiziell an.
Abschnitt 800: Ernennungen
802:01: GBC-Amtsträger und -Mitglieder: GBC-Amtsträger
[Titel] — GBC-Amtsträger — 2023
[Sitzung] – GBC-Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 7. Februar 2023)
Es wird beschlossen:
1. Revati Raman dasa (JPS) wird zum GBC-Vorsitzenden gewählt
2. Guru Prasad Swami wird zum Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt
3. Tapana Misra dasa (BVKS) wird zum Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt
4. Gopal Krishna Goswami wird zum GBC-Sekretär gewählt
802.04: GBC-Amtsträger und -Mitglieder: Beurlaubte einzelne Mitglieder
[Titel] — Verlängerung der Beurlaubung von Bhakti-Bhusana Swami — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 4. Januar 2023)
Es wird beschlossen:
Die Beurlaubung von Bhakti-bhusana Swami wird um ein weiteres Jahr verlängert.
[Titel] — Beurlaubung von Radha Krsna dasa—2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 4. Januar 2023)
Es wird beschlossen:
Radha Krsna dasa (BBGS) wird aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt.
[Titel] — Beurlaubung von Giridhari Swami— 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 15. März 2023)
Es wird beschlossen:
Giridhari Swami wird aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt.
804.01: Sannyasa-Ernennungen: Sannyasa-Warteliste
[Titel] — Sannyasa-Warteliste — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 15. Mai 2023)
Es wird beschlossen:
Die folgenden Personen sind die Kandidaten für Sannyasa mit ihren jeweiligen Wartezeiten:
Adhoksaja dasa (NRS) (Russland) dieses Jahr
Gopendra dasa (BCS) (Vrndavana) dieses Jahr
Radha Shyamsunder dasa (LOK) (Vrndavana) dieses Jahr
Trailokyanatha dasa (GGS) dieses Jahr
Valmiki dasa (CCCD) Ein Jahr
Kamalalochan dasa (GKG) (Mumbai) Ein Jahr
Savyasachi dasa (JPS) Ein Jahr
Vishvavasu dasa (NRS) (Deutschland/Baltikum/Russland) Ein Jahr
Atmaram dasa (GGS) Zwei Jahre
Savyasachi dasa (BCS) (Swasiland) Zwei Jahre
Govindanandana dasa (BCS) Zwei Jahre
805.01: Ernennungen für Ministerien und ständige Komitees: Bestätigung der Ministerien und ständigen Komitees
[Titel] — Bestätigung der Ministerien und ständigen Komitees —2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 23. August 2023)
Es wird beschlossen: Die folgenden sind die Ministerien und ständigen Komitees sowie ihre Mitgliederzuweisungen für 2023-24:
Ministerium für Gemeindeentwicklung Minister – Jayapataka Swami
ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung Minister – Nrsimha Kavaca dasa (IDS)
ISKCON-Jugendministerium Minister – Manorama dasa (SNS) Ministerium für Buchverteilung Minister – Vijaya dasa (HDG)
Ministerium für Kommunikation Minister – Anuttama dasa
Ministerium für Kuhschutz & Landwirtschaft Minister – Kalakantha dasa (IS)
Ministerium für Bildung Minister – Tapana Misra dasa (BVKS)
Ministerium für Mittelbeschaffung Minister – Devakinandan dasa (Juhu), Mitglieder: Mukunda Madhava dasa (BSDS), Madan Gopal dasa (SDG)
Ministerium für Justiz Ministerin – Champakalata DD (IDS)
ISKCONResolve Ko-Direktoren: Brahmatirtha dasa, Vraj Vihari dasa (BJD)
ISKCON-Abteilung für Streitbeilegung Prahladananda Swami (Vorsitz), Champakalata dasi (stellv. Vorsitz) (IDS), Devakinandana dasa (MVG), Hansarupa dasa, Kamalesh Krsna dasa (BCS), Vraja Vihari dasa (BJD), Navina-shyam dasa (BCS), Candrasekhara Swami
Ministerium für Padayatra Minister – Sri Krishna Chaitanya Swami (LOK)
Ministerium für Sannyasa-Dienste Minister – Prahladananda Swami Weitere Mitglieder: Bhakti Gauravani Goswami, Bhaktivaibhava Swami, Bhakti Caitanya Swami, Hrdaya Caitanya dasa (SDG), Devakinandan dasa (Juhu)
Vaishnavi-Ministerium Ministerin – Radha dasi (MG)
ISKCON-Generalrechtsberater Devakinandan dasa (MVG)
GBC-Nominierungskomitee Mitglieder – Tapana Misra dasa (BVKS) (Vorsitz), Bhakti Caitanya Swami, Praghosa dasa (SDG), Anuttama dasa, Revati Raman dasa (JPS), Radha Krsna dasa (BBGS), Gauranga dasa (RNS), Aniruddha dasa (BJD), Devakinandan dasa (MVG),
GBC-Komitee für Organisationsentwicklung Gauranga dasa (RNS), Govardhana dasa (BCAIS), Aniruddha dasa (BJD), (Ko-Vorsitzende); Anuttama dasa, Bhakti Caitanya Swami, Badrinarayan Swami, Jayapataka Swami, Praghosa dasa (SDG), Revati Raman dasa (JPS), Caitanya Avatari dasa (JPS), Devakinandan dasa (Juhu), Devakinandan dasa (MVG), Gaura Krishna dasa (HDG), Praharana dasi, Tapana Misra dasa (BVKS), Tirtharaj dasa (TKG), Vraja Vihari dasa (BJD)
GBC-Team für strategische Planung Vraja Vihari dasa (BJD) Ananta Sesa dasa (IDS), Pancharatna dasa, Vrsabhanu dasa (PSDG), Govinda Priya devi dasi (RNS), Parijata dasi (RNS), Aradhya Bhagavan dasa (BCS), Shyama Sakhi devi dasi (RNS), Tosan Nimai dasa (RNS)
Komitee für die Beziehungen zwischen BBT und GBC Mitglieder – Badrinarayan Swami, Gopal Krishna Goswami, Madhu Sevita dasa, Praghosa dasa (SDG) (Koordinator), Devamrita Swami, Bhaktivaibhava Swami, Devakinandan dasa (MVG), Tapana Misra dasa (BVKS), Govardhana dasa (BCAIS) Mathura Manohara dasa, BBT-Treuhänder und BBTI-Direktoren GBC-Komitee für den Vaisnava-Kalender Mitglieder – Bhanu Swami, Gopalapriya dasa (BVS), Sadasivananda dasa (JPD), Bhaktarupa dasa (Einberufer)
Guru-Daksina-Komitee Badrinarayan Swami (Koordinator), Bhanu Swami, Guru Prasad Swami, Niranjana Swami, Praghosa dasa (SDG) Prahladananda Swami, Ramai Swami
Guru Services Committee Mitglieder – Anuttama dasa, Prahladananda Swami (Vorsitzender), Bhakti Caitanya Swami, Ramai Swami, Bhakti Vijnana Goswami (RNS), Mahatma dasa, Gopika Radhika DD (JPS)
Zentrales ISKCON-Büro für Kinderschutz Direktor – Kamalesh Krishna dasa (BCS)
ISKCON-Kirtan-Ministerium Minister: Sri Krishna Chaitanya Swami (LOK) Jagannatha Kirtanananda dasa, Dinanukampa devi dasi
Komitee der GBC-Testamentsvollstrecker zur Aufsicht über Liegenschaften
(GEPOC) Jayapataka Swami, Gopal Krsna Goswami, Guru Gauranga dasa, Nrsimhananda dasa, Ramesvara dasa, Loka dd (BTS)
Sastrischer Beirat Mitglieder: Urmila dasi (Vorsitz), Bhakti Prabhava Swami (BCS), Hari Parsad dasa (RGS), Narayani dasi, Adi-purusa dasa (GKG), Sarvajna dasa (NRS), Kartika Chandra dasa (RNS)
Assoziierte Mitglieder: Giriraja Swami, Krishna Ksetra Swami, Drutakarma dasa, Radhika Ramana dasa (HPS), Caitanya-caran dasa (RNS), Gopinatha-acarya dasa (KKS), Bhakti-Vijnana Goswami (RNS), Gopal Hari dasa (GKG), Kanai Krishna dasa (RNS)
Büro zur Verhinderung von Fehlverhalten in der Führung Mahavisnupriya dd
Ständiges Komitee für Vaisnava-Gedenkstätten Bhanu Swami, Giriraja Swami, Malati DD, Hrdaya Caitanya dasa (Einberufer) (SDG), Gauranga dasa (RNS), Nrsimha Kavaca dasa (IDS)
GBC Executive Support Office Geschäftsführender Direktor: Nanda Kishor dasa (GRS) Unternehmensdienste: Krishnanam dasa (RNS) GBC-Kommunikation: Parijata dd (RNS) Unterstützung der Ministerien und Komitees: Jayalalita dd (KKS)
Mitarbeiter des GBC-Sekretariats Ananda Tirtha dasa (PVS) Korrespondierender Sekretär Radha Sundari dd (RNS) EC-Sekretärin Mahamani Govinda dasa (JPS) Schatzmeister Subha Krsna dasa (RNS) GBC-Büroleiter Nrsimha Kavaca dasa (IDS) Parlamentarier
806.01: Ernennung der GBC-Stellvertreter
[Titel] — Bestätigung der Mitgliedschaft der GBC-Stellvertreter—2023
[Sitzung] – GBC-Halbjahres-Generalversammlung [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 25. Oktober 2023)
Es wird beschlossen: Die folgenden Devotees werden für die nächsten drei Jahre als GBC-Stellvertreter bestätigt:
1. Krsnadasa Kaviraja dasa (Vorsitz)
2. Sri Krsna Caitanya Swami (LOK) (stellv. Vorsitz)
3. Aniruddha dasa (BJD) (Sekretär)
4. Acintya Rupa dasi (BJD)
5. Acyuta Priya dasa (RNS)
6. Akrura dasa (GKG)
7. Aravindaksa Govinda dasa (JPS)
8. Bhaktarupa dasa
9. Bharata Candra dasa (BDDS)
10. Brajsundar dasa (RDGS)
11. Devakinandana dasa (KDS) (Botswana)
12. Jagarini dasi
13. Jaya Gaura dasa
14. Kalasamvara dasa
15. Madana-mohana dasa (MG)
16. Nagapatni devi dasi
17. Namacarya dasa (BCAIS)
18. Prasanta dasi (LOK)
19. Rasaraja dasa (BSDS)
20. Srivasa dasa (BTS)
21. Vedavyasapriya Swami
807.01: Ernennung des Abschlussprüfers
[Titel] — Ernennung des Abschlussprüfers — 2023
[Sitzung] – GBC-Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 7. Februar 2023)
Es wird beschlossen:
Sri Ratnesh Singh Chandel alias Rasa Parayana dasa (GKG), Partner, Kothari Chandel & Co Chartered Accountants 219/220 Office No. 2, Murlidhar Apartment, Kelkar Road, Narayan Peth, Pune 411030, wird für das Jahr 2023-24 zum gesetzlichen Abschlussprüfer ernannt.
809.01: Ernennungen von Zonenaufsehern: Neue Aufseher
[Titel] — Ernennung von Zonenaufsehern — 2023
[Sitzung] – GBC-Halbjahres-Generalversammlung [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 28. Oktober 2023)
Es wird beschlossen: Die folgenden Devotees werden zu Zonenaufsehern ernannt:
Indresa Gaura dasa (BBGS) Ostkanada einschließlich Nova Scotia, Neufundland, Prince Edward Island, New Brunswick, Ontario und Quebec
Madhupati dasa (JAS) New Jersey (außer Zentral-NJ und dem Tempel in Parsippany)
Yugal Kishore dasa (RNS) New York City
Ramiya dasa Nordflorida, einschließlich Tallahassee, Orlando, Tampa, Deland (nicht Alachua oder Gainesville)
Prabhupada Priya dd (HDG) Texas
Vaisesika dasa Nordkalifornien
Tukarama dasa, (LOK) Südkalifornien und Nevada, insbesondere Long Beach, Escondido Farm, San Diego, Riverside und Las Vegas
Radha Govinda dasa (SRS) Rumänien
810.01: Ernennungen von Global Duty Officers: Ernennungen
[Titel] — Pundarikaksa Govinda dasa zum Global Duty Officer für Beratung beim Tempelbau ernannt — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 1. Februar 2023)
Es wird beschlossen:
Pundarikaksa Govinda dasa (JPS) wird zum Global Duty Officer für Beratung beim Tempelbau ernannt.
810.02: Ernennungen von Global Duty Officers: Wiederernennungen
[Titel] — Wiederernennung von Global Duty Officers — 2023
[Sitzung] – Virtuelle GBC-Sitzungen [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 1. Februar 2023)
Es wird beschlossen: Die folgenden Global Duty Officers werden für eine weitere Amtszeit von einem Jahr wiederernannt:
Caitanya Avatari dasa (JPS) Indien Datenbank der eingeweihten ISKCON-Schüler, CDM-Unterstützung
Devakinandan dasa (MVG) Singapur GBC-Rechtsbüro
Devakinandan dasa (Juhu) Indien Entwicklung internationaler Projekte, Mayapur, Puri
Gauranga dasa (RNS) Indien Fürsorge für Devotees, Bhaktivedanta Research Centre, GEV 2.0
Krishna Premarupa dasa
(BSDS) Schweiz Langfristige Guru-Ausbildung, Ministerium für Bildung
Mukunda Madhava dasa
(BSDS) Indien GBC-Finanzen
Radheshyam dasa (RNS) Indien Gewinnung hauptamtlicher junger Devotees
Samba dasa (JPS) Indien GBC-Büro für Finanzierung und Liegenschaften
Shyamananda Krishna dasa
(GKG) Australien Umwelt—Green Temple Initiative
Tirtharaj dasa (TKG) Australien Globale Datenbank der Leiter, ORGDEV, Stiftungsfonds
Vaisesika dasa USA One World Book Distribution Team
Abschnitt 900: Finanzen und Recht
901: Jährliches GBC-Budget
[Titel] — Jährliches GBC-Budget — 2023
[Sitzung] – GBC-Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Handlungsanordnung (verabschiedet am 7. Februar 2023)
Es wird beschlossen:
Das GBC-Budget für 2023-24 beträgt (in INR): Jahreshauptversammlungen 520,000
Kuhschutz & Landwirtschaft 555,000
Büro für Kinderschutz 1,600,000
GBC-Komitee für Organisationsentwicklung — Arbeit an der Verfassung 240,000
Dandavats 560,000
Stellvertreter — Reisekosten für Assistenten 80,000
ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung 800,000
Notfallfonds 320,000
Rechtskosten & damit verbundene Ausgaben 800,000
Reisekosten des Exekutivkomitees 240,000
Finanzen & Bankgebühren 40,000
GBC-Team für strategische Planung 400,000
Korrespondierender Sekretär des GBC 528,000
Sekretär des GBC EC 528,000
GBC-Komitee für Organisationsentwicklung 240,000
ISKCON-Ministerium für Gemeindeentwicklung 480,000
ISKCON Connection 240,000
Globales ISKCON-Liegenschaftsbüro 800,000
ISKCON News 400,000
ISKCON Resolve 400,000
ISKCON-Sannyasa-Ministerium 200,000
GBC-Büro Mayapur & Buchhaltung 400,000
Ministerium für Bildung 640,000
Ministerium für Justiz 400,000
Büro zur Verhinderung von Fehlverhalten in der Führung 400,000
SABHA 200,000
Vaishnavi-Ministerium 160,000
Srila-Prabhupada-Vyasa-puja-Buch 400,000
GESAMT 13,176,000
