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ISKCON GOVERNING BODY COMMISSION SOCIETY
Registrierungsnummer S/74662 gemäß dem West Bengal Societies Registration Act, 1961, P.O. Shree Mayapur Dham, Dist. Nadia, West Bengal 741313
BESCHLÜSSE DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2025
Zu den Zonenzuweisungen 2025
Abschnitt 200: Governing Body Commission
204.02: GBC-Sitzungen: GBC-Entscheidungen
[Titel] – Verbesserung der GBC-Sitzungen — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 16. Februar 2025
Da das GBC-Exekutivkomitee das GBC-Komitee für Organisationsentwicklung ersucht hat, eine verbesserte Arbeitsweise des GBC vorzuschlagen, was auch die Sitzungen einschließt,
wird daher beschlossen:
Das GBC-Gremium befürwortet die folgenden Schritte zur Verbesserung seiner Jahreshauptversammlung. Diese sollen dadurch erreicht werden, dass das Exekutivkomitee die Anleitung erfahrener und ausgebildeter Moderatoren und anderer Berater in Anspruch nimmt:
1. Straffung der Tagesordnungen: Die GBC-Sitzungen sollen sich auf wesentliche Tagesordnungspunkte konzentrieren, um Zeitverschwendung mit weniger wichtigen Angelegenheiten zu vermeiden, wie vom GBC EC entschieden. Die Umfrageergebnisse zeigen deutlich Unzufriedenheit mit der derzeitigen Auswahl der Tagesordnungspunkte, der Vorbereitung vor den Sitzungen und der Art, wie Diskussionen geführt werden. Nur wesentliche Themen, die mit den Verantwortlichkeiten des GBC zusammenhängen, sollen aufgenommen werden; andere Themen sollen auf angemessene Weise behandelt werden.
2. Verbesserung der Sitzungskultur: Strikte Pünktlichkeit, Einhaltung des GBC-Ehrenkodex und volle Konzentration auf den Sitzungsablauf fördern, damit sich die Sitzungen nicht in die Länge ziehen.
3. Verbesserung von Tagungsort und Format: Bessere Vorkehrungen in Mayapur entwickeln, einschließlich einer besseren Raumaufteilung, technischer Verbesserungen usw.
4. Effektive Sitzungsabläufe: a. Vorbereitung vor der Sitzung: Tagesordnungen stets im Voraus mit klaren Zielen für jedes Thema verteilen. Alle Themen, deren Erörterung durch den GBC nicht wesentlich ist, einschließlich der Vorschläge, die von den Stellvertretern (Deputies) geprüft werden, konsequent delegieren. b. Während der Sitzungen: Effektives Zeitmanagement, um die Diskussionen beim Thema zu halten. Angemessene Anwendung Robert’s Rules of Order [sic] und angemessene Anwendung bewährter Moderationsverfahren, geleitet vom GBC-Ehrenkodex. c. Nachbereitung nach der Sitzung: Effektive Nachverfolgung der Aufgaben und zeitnahe und angemessene Bekanntgabe der Beschlüsse.
5. Förderung der vollen Beteiligung: a. Moderator/Vorsitzender soll Standardverfahren anwenden, um die volle Beteiligung des GBC während der Sitzungen zu fördern, etwa durch vermehrte Gruppendiskussionen. b. Nach eigenem Ermessen kann das GBC EC erfahrene, neutrale Moderatoren hinzuziehen, die unter seiner Leitung bei der Moderation der Sitzungen helfen. c. Weitere Richtlinien zur Verbesserung der Sitzungen finden sich im Sitzungshandbuch 2025 (Meeting Manual 2025), das dem GBC ursprünglich 2016 vorgelegt wurde.
204.04 GBC-Sitzungen: Jahreshauptversammlung
[Titel] — Termine für die GBC-Jahreshauptversammlung 2026 — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 22. Februar 2025
Beschlossen:
Die Jahreshauptversammlung der ISKCON Governing Body Commission Society findet vom 4. bis 14. Februar 2026 in ISKCON Mayapur, WB, Indien, statt.
204.06 GBC-Sitzungen: Halbjahresversammlung
[Titel] — Termine für die GBC-Halbjahresversammlung 2025 — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 22. Februar 2025
Beschlossen:
Die Halbjahresversammlung der ISKCON Governing Body Commission Society findet vom 1. bis 5. Oktober im Villaggio Hare Krishna, Italien, statt.
207.04: GBC-Mitarbeiter: GBC-Parlamentarier
[Titel] – Einrichtung des Amtes des GBC-Parlamentariers — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Verwaltungsanordnung [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da die GBC-Sitzungen gemäß der GBC-Geschäftsordnung (GBC Rules of Order) durchgeführt werden müssen;
da es im Interesse der Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewusstsein liegt, dass in GBC-Sitzungen vorgebrachte Angelegenheiten gemäß der GBC-Geschäftsordnung effizient und fair erörtert werden, um die zu ergreifenden geeigneten Maßnahmen festzulegen;
da die Mitglieder mit der GBC-Geschäftsordnung nicht ausreichend vertraut sind;
da die GBC-Geschäftsordnung dem GBC-Vorsitzenden die Befugnis verleiht, über Geschäftsordnungsfragen und die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln zu entscheiden;
da die GBC-Geschäftsordnung umfangreich und detailliert ist und alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung und dem Verfahren von GBC-Sitzungen behandeln/abdecken soll;
da es wichtig ist, dass mindestens ein Teilnehmer der GBC-Sitzungen mit der GBC-Geschäftsordnung ausreichend vertraut ist, um den Vorsitzenden und die anderen Mitglieder über die ordnungsgemäße Durchführung der GBC-Sitzungen zu beraten,
wird daher beschlossen:
Das Amt des Parlamentariers wird hiermit eingerichtet.
Dass der GBC die Funktion des Amtes des Parlamentariers fünf Jahre nach seiner Einrichtung überprüfen wird.
Definition Der Parlamentarier:
1. Ist ein nicht stimmberechtigter Teilnehmer an den GBC-Sitzungen, der Experte für die Auslegung der Regeln und Verfahren aller GBC-Sitzungen, wie sie in der GBC-Geschäftsordnung festgelegt sind, und für die Beratung darüber ist.
2. Nimmt an allen GBC-Sitzungen teil, für die die GBC-Geschäftsordnung gilt.
3. Bringt in keiner GBC-Sitzung inhaltliche Punkte/Argumente zu den erörterten Themen vor, außer wenn dieser Parlamentarier zugleich ein Minister oder ein anderer Nicht-GBC-Teilnehmer ist.
4. Beteiligt sich aktiv an den Debatten der GBC-Sitzungen, um sicherzustellen, dass sie gemäß der geltenden GBC-Geschäftsordnung durchgeführt werden.
5. Ist ein unparteiischer Teilnehmer, der ein gutes Arbeitsverhältnis mit dem GBC-Vorsitzenden und den anderen Mitgliedern pflegt.
Befugnisse Die Rolle des Parlamentariers:
1. Hat kein Stimmrecht.
2. Bringt in keiner GBC-Sitzung inhaltliche Punkte/Argumente zu den erörterten Themen vor, außer wenn dieser Parlamentarier zugleich ein Minister oder ein anderer Nicht-GBC-Amtsträger ist.
3. Kann während jeder GBC-Sitzung jederzeit eingreifen, um seine Aufgaben wahrzunehmen.
4. Kann seine Aufgaben auch außerhalb einer GBC-Sitzung wahrnehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beratung des Vorsitzenden und anderer Mitglieder (nach Bedarf) zur Auslegung und/oder Anwendung der GBC-Geschäftsordnung.
5. Ist Mitglied der GBC-Diskussionskonferenz.
Aufgaben Der Parlamentarier:
1. Verfügt über ausreichende praktische Kenntnisse der GBC-Geschäftsordnung.
2. Gibt dem Vorsitzenden und den anderen Mitgliedern durch Beratung oder Einwurf unparteiische Orientierung zur Auslegung und Anwendung der GBC-Geschäftsordnung.
3. Erstellt eine aktualisierte Ausgabe der GBC-Geschäftsordnung und verteilt diese alle zwei Jahre an die Mitglieder.
4. Berät den GBC über den Stand der GBC-Geschäftsordnung, einschließlich der Notwendigkeit, Regeln zu ändern, hinzuzufügen oder zu streichen.
5. Berät den GBC-Vorsitzenden (oder den Sitzungsleiter der betreffenden GBC-Sitzung) bei der Beantwortung von Geschäftsordnungsanträgen und Verfahrensanfragen.
6. Pflegt ein gutes Arbeitsverhältnis mit dem GBC-Vorsitzenden und den anderen Mitgliedern.
Auswahlverfahren Der Rechtsberater (General Counsel) des GBC schlägt dem GBC Kandidaten für das Amt des Parlamentariers vor. Der Parlamentarier wird vom GBC mit einfacher Mehrheit gewählt.
Wird ein vorgeschlagener Kandidat nicht mit einfacher Mehrheit gewählt, schlägt der Rechtsberater einen anderen Kandidaten vor.
Die Amtszeit des Parlamentariers beträgt 5 Jahre oder dauert bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Parlamentarier von seinem Amt zurücktritt oder durch eine Zweidrittelmehrheit des GBC für ungeeignet befunden wird.
Die Anzahl der Amtszeiten, die der Parlamentarier innehaben kann, ist nicht begrenzt.
Abschnitt 300: Internationale Gesellschaft für Krishna-Bewusstsein
301.01: ISKCON-Mitglieder: Vorschriften
[Titel] – Puspa-Samadhis in ISKCON — 2025
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Geltendes Recht [Datum der Verabschiedung] – 19. März 2025
Da ein klarer Beschluss bezüglich der Errichtung von Puspa-Samadhis erforderlich ist, um widersprüchliche letzte Anweisungen zu vermeiden;
da mit der Zeit das Hinscheiden älterer Vaisnavas immer häufiger wird, was eine prägnante Erklärung dringend erforderlich macht,
wird daher beschlossen:
Mit Wirkung vom 19. März 2025 werden künftig für kein Mitglied der ISKCON Puspa-Samadhis errichtet. Für einen älteren Vaisnava, dessen Anhänger einen Samadhi errichten möchten, darf insgesamt nur ein einziger Samadhi errichtet werden, nachdem die Genehmigung des Ständigen Komitees des GBC für Vaisnava-Gedenkstätten eingeholt wurde.
Jeder ISKCON-Guru soll diese Anweisung in sein Testament aufnehmen.
301.07: ISKCON-Mitglieder: Einzelne Devotees
[Titel] — Suspendierung von Narahari dasa als einweihender Guru in ISKCON — 2024
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] — 24. Juli 2024
Da das GBC-Gremium Narahari dasa im Jahr 2023 die Erteilung von Einweihungen untersagt (ihn suspendiert) hat;
da diese Suspendierungsanordnung am 19. Februar 2025 ausläuft;
da Narahari dasa definitiv wiederholt an diese Suspendierungsanordnung erinnert worden ist;
da Narahari dasa beschlossen hat, diese Anordnung zu ignorieren;
da die Einweihungen von Narahari dasa gegen mehrere ISKCON-Gesetze verstoßen haben,
wird daher beschlossen:
1. Einweihungen durch Narahari dasa (ACBSP) nach dem 20. Februar 2020 werden in ISKCON nicht anerkannt.
2. Die Suspendierung von Narahari dasa als einweihender Guru innerhalb von ISKCON gilt auf unbestimmte Zeit fort, bis er die zuvor genannten Probleme zur Zufriedenheit des Guru-Service-Komitees (Guru Services Committee) und des GBC-Gremiums gelöst hat.
3. Über den Umgang von Narahari dasa und seinen „Schülern“ mit irgendeinem ISKCON-Tempel entscheiden die örtlichen Verantwortlichen und der örtliche GBC.
302.05: Asramas (spirituelle Lebensstände) in ISKCON: Allgemeines
[Titel] – Förderung der Gründung und Erhaltung von Tempel-Asramas in ISKCON — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Richtlinie [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da Srila Prabhupada ISKCON auf der Stärke von Tempeln mit lebendigen Asramas gegründet und aufgebaut hat;
da viele, wenn nicht die meisten ISKCON-Tempel im Westen und anderswo im Zuge ihrer Entwicklung hin zum Gemeindeaufbau ihre Asramas verkleinert oder geschlossen haben;
da der gegenwärtige Bedarf, qualifizierte Devotees für Führungsaufgaben in ISKCON zu finden, weitgehend gedeckt werden kann, indem mehr jungen Devotees Ausbildung und Erfahrung im Asrama ermöglicht werden,
wird daher beschlossen:
Der GBC ermutigt alle ISKCON-Tempel, die derzeit keine aktiven Wohn-Asramas haben, diese bewusst und gewissenhaft nach den folgenden bewährten Praktiken zu gründen oder wieder zu gründen:
1. Auch wenn Wohn-Asramas manchmal ältere Devotees aufnehmen können, sollen Tempel im Allgemeinen jungen Menschen, die neu mit dem Krishna-Bewusstsein beginnen, Unterkunft im Asrama als Ausbildungsstätte für ihr zukünftiges Leben als Devotees bieten. Gleichzeitig werden die Beiträge und Bedürfnisse älterer Devotees, die Jahre ihres Lebens der Bewegung Srila Prabhupadas gewidmet haben, zutiefst geschätzt und respektiert. Tempel können auch Einrichtungen anbieten, um ältere Devotees zu unterstützen und in die Gemeinschaft einzubinden. Um Neulinge willkommen zu heißen und zu fördern, müssen wir ihnen geschützten Asrama-Raum bieten und zugleich die älteren Devotees ehren und berücksichtigen, die das Fundament für diese spirituelle Bewegung gelegt haben. Dieser ausgewogene Ansatz stellt sicher, dass sowohl ältere als auch jüngere Devotees auf ihrem spirituellen Weg umsorgt und ermutigt werden.
2. Die Tagesabläufe in Wohn-Asramas sollen gut zu bewältigen und maßvoll sein, damit die Schüler ausreichend Zeit für ein ausgewogenes Leben aus Sadhana, Seva, Erholung und Ruhe haben.
3. Die anfänglichen Seva-Aufgaben können einfache Arbeiten umfassen, doch mit der Zeit sollen die Verantwortlichen bestrebt sein, den Asrama-Schülern vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen, einschließlich Ausbildung in Kirtana, Instrumenten, öffentlichem Reden und Managementaufgaben.
4. Wohn-Asramas sollen engagierte Leiter haben, die die Sensibilität der Ausbildung neuer Schüler verstehen und deren einziger Dienst das Wohlergehen der neuen Schüler ist.
5. Außer in Teilen der Welt, in denen Frauen-Asramas kulturell nicht akzeptabel sind, sollen Wohn-Asramas gemäß der Anweisung Srila Prabhupadas getrennte, aber gleichwertige Einrichtungen für Männer und Frauen bieten.
6. Zusätzlich zu gleichwertigen Asrama-Einrichtungen sollen angehende Vaisnavis, wo es kulturell angemessen ist, gleiche Möglichkeiten und Ermutigung für Verehrung, Predigen und Dienst erhalten.
7. Für Asrama-Schüler sollen Kurse in Bhakti-sastri und der ISKCON-Jüngerkurs (ISKCON Disciples Course) angeboten werden.
8. Da fast alle neuen Devotees heiraten, soll die Grhastha-Ausbildung Teil des Lehrplans sein, selbst für diejenigen, die an einem Leben in Entsagung interessiert sind.
307.04: ISKCON — Sonstiges: Allgemeines
[Titel] – Positionspapier „Eine kurze Darlegung des Gaudiya-Vaisnava-Siddhanta für die Internationale Gesellschaft für Kṛṣṇa-Bewusstsein“ — 2025
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Positionspapier [Datum der Verabschiedung] – 27. November 2024
Da jede erfolgreiche Sampradaya von alters her bis heute eine Form von kurzer Darlegung besitzt, die ihren Siddhanta zusammenfasst;
da eine kurze Darlegung des Siddhanta für ISKCON helfen würde, die philosophische Einheit unserer Bewegung zu festigen, und dabei Vielfalt in der praktischen Anwendung zulässt;
da unsere Acaryas, wie etwa Srila Bhaktivinoda Thakura, einige solcher Darlegungen verfasst haben, es für ISKCON jedoch angemessener wäre, solche Darlegungen auf die Bücher Srila Prabhupadas zu stützen, da seine Lehren unsere primäre Quelle der Beweisführung und des philosophischen Verständnisses sind,
wird daher beschlossen:
Der GBC genehmigt das Positionspapier „Eine kurze Darlegung des Gaudiya-Vaisnava-Siddhanta für die Internationale Gesellschaft für Kṛṣṇa-Bewusstsein“.
Der GBC dankt insbesondere S. H. Bhakti-vijnana Goswami und S. H. Badrinarayan Swami für ihre Bemühungen bei der Erstellung dieses Papiers.
307.09: ISKCON — Sonstiges: Der heilige Geburtsort von Bhaktivinoda Thakura
[Titel] – Ehrung des heiligen Geburtsortes von Bhaktivinoda Thakura — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da Birnagar der Geburtsort von Srila Bhaktivinoda Thakura ist und für Devotees eine bedeutende historische und spirituelle Wichtigkeit besitzt;
da Srila Prabhupada seinen tiefen Wunsch zum Ausdruck brachte, Birnagar zu entwickeln, um die Herrlichkeit von Srila Bhaktivinoda Thakura, dem herausragenden Acarya dieser Gaudiya-Sampradaya, in der Welt zu verkünden;
da Srila Prabhupada den tiefen Wunsch hatte, Srila Bhaktivinoda Thakura zu ehren, indem er dessen Geburtsort in Birnagar zu einem bedeutenden Zentrum für spirituelle Bildung und Pilgerschaft entwickelt;
da das Birnagar-Projekt eines der wichtigsten Projekte für jeden Gaudiya-Vaisnava ist, insbesondere für unsere Bewegung;
da Srila Prabhupada die Bhaktivinoda Gosthi (das Verwaltungskomitee des Birnagar-Dvadasa-Tempels), Srila Lalita Prasada Thakura, bat, uns zu erlauben, diesen Dienst zu leisten. Leider nahmen er und das Komitee den Vorschlag jedoch nicht an;
da wir selbst nach 52 Jahren keinen Erfolg hatten, weil die Bhaktivinoda Gosthi unserem Vorschlag zur Entwicklung des Janma-sthana noch immer nicht zustimmt;
da über den Bhaktivedanta Swami Charity Trust einige Renovierungs- und Bauarbeiten am Birnagar-Dvadasa-Siva-Mandir durchgeführt wurden. Die Birnagar Bhaktivinoda Gosthi ist bereit, die Bauarbeiten anzunehmen, ist aber nicht bereit, uns irgendeine Sevaiten-Stellung (Sevaiteship) zu gewähren. Wenn sie keine Sevaiten-Stellung gewähren, werden sie nicht in der Lage sein, einen großen Tempel auf ihrem Grundstück nach dessen Bau zu unterhalten;
da die Bhaktivinoda Gosthi derzeit nicht bereit ist, uns das Land zu überlassen, weder in Pacht noch durch eine andere Vereinbarung;
da ISKCON gemäß dem Wunsch Srila Prabhupadas einen prachtvollen Tempel für Bhaktivinoda Thakura errichten sollte, zusammen mit einer Darstellung seiner Lebensgeschichte, seiner Schriften, einem Bildungszentrum, Parks und Gärten, Gästehäusern, einem Asrama und mehr;
da ISKCON in Birnagar neben dem Geburtsort von Bhaktivinoda Thakura Land kaufen und eine Gedenkstätte und einen Tempel für den großen Acarya Srila Bhaktivinoda Thakura errichten sollte;
da dieses Projekt, weil es ein großes Projekt ist, direkt von ISKCON unterstützt und verwaltet werden sollte,
wird daher beschlossen:
Um den Wunsch und die Anweisung Srila Prabhupadas zu erfüllen, am Geburtsort von Srila Bhaktivinoda Thakura einen Tempel zu errichten, wird der GBC das Birnagar-Projektkomitee bei dieser wichtigen Initiative aktiv unterstützen.
Der Plan umfasst die Errichtung eines prachtvollen Tempels und weiterer von Srila Prabhupada vorgesehener Einrichtungen in der Nähe des Geburtsortes auf Land, das frei von Pachtbeschränkungen ist. Ein 4,5 Acre großes Grundstück, nur 300 Meter vom jetzigen Tempel entfernt, ist verfügbar, und das Komitee arbeitet an dessen Erwerb. Gleichzeitig wird das Komitee seine Bemühungen fortsetzen, mit der Verwaltung des Birnagar-Dvadasa-Tempels zu verhandeln, um die Sevaiten-Stellung für den bestehenden Tempel am Geburtsort zu erlangen.
Der GBC ermächtigt das Komitee, in der Gemeinschaft der Devotees das Bewusstsein für die spirituelle Bedeutung dieses Projekts zu stärken und die Devotees zu inspirieren, sich aktiv an diesem Dienst zu beteiligen und zu seiner erfolgreichen Entwicklung beizutragen.
Alle Spendensammelaktionen müssen im Voraus schriftlich von der örtlichen und regionalen ISKCON-Leitung genehmigt werden.
Abschnitt 400: ISKCON-Ministerien, -Komitees und -Ämter
407.01: ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung: Standards
[Titel] – Unterweisung in der Bildgestaltenverehrung in ISKCON — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Geltendes Recht [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da der GBC 1996 das folgende Mandat für Minister festgelegt hat:
Den Lehrplan seines Fachgebiets festzulegen und dieses Wissen in ganz ISKCON zu verbreiten.
da der GBC, zum Vergleich, 1997 den folgenden Beschluss verabschiedet hat:
DASS der vom Globalen Minister für Buchverteilung eingerichtete fünftägige Seminarkurs als offizieller Ausbildungskurs für alle ISKCON-Buchverteiler anerkannt wird. Dieser Kurs ist von allen zu absolvieren:
1. Neuen regelmäßigen Buchverteilern innerhalb der ersten zwölf Monate ihrer Buch-
2. verteilertätigkeit, und
3. Regelmäßigen Buchverteilern bis Gaura Purnima 1998, und
4. Teilzeit-Buchverteiler werden ermutigt, diesen Kurs zu absolvieren. Der Globale Minister für Buchverteilung ist dafür verantwortlich, den Standard und Inhalt des Abschlusskurses für Buchverteilung (Book Distribution Graduate Course) zu beaufsichtigen, ihn zu fördern und sicherzustellen, dass die Anforderungen dieses Beschlusses erfüllt werden.
da das ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung (ISKCON Deity Worship Ministry, IDWM) seit 1999 seinen Lehrplan aktiv entwickelt und weltweit präsentiert und regelmäßig Kurse in Ländern auf der ganzen Welt anbietet;
da uns mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Ausbildung von Devotees gezeigt haben, wie man den Lehrplan so präsentiert, dass eine elitäre Pujari-Mentalität vermieden wird, und auch, wie man Devotees zu einer ausgewogenen Herangehensweise bei der Festlegung realistischer, nachhaltiger Standards der Verehrung für ISKCON-Zentren anleitet;
da das ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung der vom GBC beauftragte Vertreter für dieses Fachgebiet ist und daher das am besten geeignete Instrument, um maßgebliche Lehren über die Bildgestaltenverehrung zu vermitteln innerhalb
ISKCON;
da das ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung inzwischen mehr als 20 verschiedene Kurse zu einem breiten Spektrum von Themen der Bildgestaltenverehrung und damit verbundenen Themen anbietet;
da es bei der Unterweisung in einem bestimmten Fach wichtig ist, dass alle Kursleiter dieselben Lernziele verfolgen und dieselben Informationen vermitteln, um so Verwirrung unter den Lernenden zu vermeiden, und innerhalb
ISKCON;
da ein systematischer Lehrplan, der mit dem vom GBC erteilten Mandat des IDWM übereinstimmt, einheitliche Standards der Verehrung in ganz ISKCON ermöglichen wird;
da abweichende Darstellungen zur Bildgestaltenverehrung in ISKCON immer häufiger werden. Einige dieser Darstellungen setzen sogar die Lehren unseres Gründer-Acaryas außer Kraft;
da Srila Prabhupada sagte:
Die größte Gefahr für unsere Bewegung wird kommen, wenn wir uns unseren eigenen Vorgang zur Verehrung der Bildgestalten ausdenken und erschaffen. … folgt ihm genau nach dem Standard, wie ich ihn euch gegeben habe, das ist alles. – Brief an: Dhruvananda — Bombay, 4. Januar 1973
Du solltest in Bezug auf die Bildgestaltenverehrung nur das tun, was ich dir sage und zeige, und niemals etwas erfinden oder etwas nachahmen, das du anderswo siehst. – Persönliche Anweisung an Nanda Kumar dasa
da Srila Prabhupāda auch erklärt:
Wir müssen also religiöse Prinzipien von den Führern der Sampradāyas annehmen. Andernfalls ist es nutzlos. Sampradāya-vihīnā ye mantrās te viphalā matāḥ [Padma Purāṇa]: „Wenn man die Mantra-Einweihung nicht von der Schülernachfolge der Sampradāya annimmt, dann wird es nutzlos sein …. Die Menschen erfinden also Religion ohne jeden Bezug auf diese Autoritäten. – Śrīmad-Bhāgavatam 6.1.34-39. 19. Dezember 1970, Surat
da Ministerien, um einen Lehrplan festzulegen und zu verbreiten, den Lehrplan regeln müssen sowie regeln müssen, wer den Lehrplan unterrichtet,
wird daher beschlossen:
1. Alle in ISKCON angebotenen Kurse, die sich auf die Bildgestaltenverehrung in ihrer Gesamtheit beziehen, müssen vom ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung genehmigt werden. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, Kurse zu den folgenden Themen:
Verehrung der Bildgestalten im Tempel Verehrung der Bildgestalten zu Hause Installationen von Bildgestalten Samskaras Begehen von Festen
2. Nur Devotees, die vom ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung beauftragt sind, dürfen Kurse über die Bildgestaltenverehrung und damit zusammenhängende Angelegenheiten präsentieren oder unterrichten. Devotees, die vom IDWM autorisiert sind, die Bildgestaltenverehrung zu unterrichten, müssen über entsprechende Lehrbefähigungen verfügen und einen vom IDWM genehmigten Kurs zu dem Thema, das sie unterrichten, abgeschlossen haben. Das IDWM kann von Zeit zu Zeit auch Devotees zum Unterrichten verschiedener Themen zulassen, ohne dass sie einen vom IDWM genehmigten Kurs absolviert haben müssen.
3. Alle vom IDWM genehmigten Kurse müssen vom IDWM genehmigte Zertifikate ausstellen.
407.01: ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung: Vorschriften
[Titel] – Transport großer Bildgestalten — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Geltendes Recht [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Präambel: Gelegentlich stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, große Bildgestalten aus Marmor zu bewegen. Unter bestimmten Umständen dürfen Bildgestalten bewegt werden, doch dies darf nicht nach Lust und Laune geschehen. Die Bildgestalten dürfen nur aus den richtigen Gründen bewegt werden. Wie Srila Prabhupada erklärt hat, ist es kein richtiges Motiv, die Bildgestalten um des Profits willen oder für ein prestigeträchtiges Gebäude zu bewegen. Manchmal kann es vorkommen, dass das Bewegen von Bildgestalten unvermeidlich ist, etwa wenn eine Naturkatastrophe die Bildgestalt bedroht, oder um die Bildgestalt vor Schaden zu schützen. Manchmal kann es auch notwendig sein, Bildgestalten zu bewegen, wenn ein ISKCON-Zentrum nicht für die Bildgestalten sorgen kann. Der allgemeine Grundsatz lautet jedoch, dass große Bildgestalten niemals bewegt werden sollen, nachdem die Verehrung begonnen hat. Dieser Vorschlag befasst sich mit dieser Frage.
Da Srila Prabhupada im Allgemeinen entschieden gegen das Bewegen von Bildgestalten war, wie der folgende Auszug zeigt:
Es ist keine sehr gute Vorgehensweise, die Bildgestalten zu bewegen, nachdem sie installiert worden sind. – Brief an Karandhara, 21. Februar 1973
da Srila Prabhupada eindeutig nicht billigte, Bildgestalten zu bewegen, um unseren eigenen Bedürfnissen zu entsprechen. Er ermutigte die Devotees auch nicht, Bildgestalten von einer Stadt in eine andere zu bringen, wie der folgende Auszug zeigt:
Ich habe von Bhagavan dasa gehört, dass du die Bildgestalten aus Detroit wegbringen willst. Das ist kein sehr guter Vorschlag. Im Allgemeinen werden Bildgestalten niemals bloß zur Schau von einem Ort an einen anderen gebracht. Wenn die Bildgestalt in Indien einmal installiert ist, kann sie unter keinen Umständen entfernt werden; sogar die Autobahn muss um sie herum gebaut werden. Aber in unserem Fall müssen wir manchmal das Haus wechseln, sodass wir die Bildgestalt vielleicht einmal von einem Haus in ein anderes bringen müssen, aber wir werden sie nicht nur zu unserer eigenen Bequemlichkeit von einer Stadt in eine andere bringen. Wir denken ständig an solche Veränderungen, warum ist das so? Ich möchte einfach, dass das, was wir haben, entwickelt wird, und nicht so viele riesige Pläne machen und ständig alles ändern; das ist nicht sehr praktisch. – Brief an: Satsvarupa, Paris, 25. Juli 1972
da Srila Prabhupada, wenn Devotees vorschlugen, Tempel zu verkaufen und Bildgestalten zu bewegen, manchmal ihre Motive hinterfragte und seine Position bekräftigte, dass große Bildgestalten unter keinen Umständen bewegt werden dürfen:
Was den Tempel in Washington betrifft: Warum verkauft ihr das jetzige Gebäude? Warum ändert ihr es? Wir sind keine Geschäftsleute, die mit Gewinn verkaufen und dann die Bildgestalt umziehen. … Was deine Fragen betrifft: Nein, die große Bildgestalt darf niemals bewegt werden, überhaupt nicht. – Brief an Rupanuga, Neu-Delhi, 21. August 1975
da die Vaisnava-Schriften, die sich mit der Installation und Verehrung von Bildgestalten befassen, viele nachdrückliche Aussagen enthalten, die uns das Bewegen von Bildgestalten untersagen;
da das Matsya- und das Bhavisya-Purana uns vor den schlimmen Folgen warnen, die das Bewegen einer dauerhaft installierten Bildgestalt hat:
sthiram na chaalayed devam anyathaa paapabhag bhavet Eine dauerhaft installierte Bildgestalt soll niemals bewegt werden. Wer dies tut, wird sich gewiss Sünde zuziehen. — (Matsya Purana)
sthiram na chaalayed devam kadaachid api pindataha anyaad vichaalito ajnaanaat tasmaattam na vichaalayet Eine dauerhaft installierte Bildgestalt soll niemals von Ihrem Sockel bewegt werden. Wird eine Bildgestalt aus Unwissenheit oder versehentlich bewegt, so wird der Verantwortliche Hindernisse auf seinem Weg des (spirituellen) Fortschritts erfahren. Deshalb soll man eine dauerhaft installierte Bildgestalt nicht bewegen. — Bhavisya Purana
da große Bildgestalten aus Stein, d. h. aus Marmor, Granit oder anderen Gesteinsarten, im Allgemeinen als dauerhaft installiert eingestuft und daher als unbeweglich betrachtet werden;
da Bildgestalten aus Stein von Natur aus spröde sind und im Laufe der Jahre Bildgestalten beim Bewegen zerbrochen sind;
da es Fälle gibt, in denen Srila Prabhupada Bildgestalten installierte, obwohl er genau wusste, dass sie in Zukunft bewegt werden würden. ISKCON Juhu in Mumbai ist ein solches Beispiel. Srila Prabhupada tat dies jedoch zu einem bestimmten Zweck;
da es weitere Beispiele gibt, in denen Srila Prabhupada Bildgestalten installierte und Sie später bewegte;
da Srila Prabhupada Bildgestalten für Pandal-Programme installierte und Sie später zu Tempeln in verschiedenen Teilen der Welt schickte;
da Bildgestalten manchmal aufgrund besonderer Umstände oder in Notfällen, in denen die Bildgestalt gefährdet ist, schnell bewegt werden müssen. Wie etwa bei Naturkatastrophen oder politischen Unruhen/Gewalt in der Bevölkerung usw.
da Visvanatha Cakravarti Thakura in seinem Kommentar zu SB 11.27.13 erklärt:
Pratistha bedeutet „das, was mit großer Kraft oder dauerhaft eingesetzt ist“. Die Form der Bildgestalt ist die Zuflucht aller Jivas (jiva-mandiram). Das bedeutet, dass die Bildgestalt unmittelbar der Herr ist.
In derselben Erläuterung schreibt er auch:
Die Vorgänge von Visarjana und Avahana (das tägliche Herbeirufen und Verabschieden des Herrn) werden bei einer dauerhaften Form (sthirayam) der Bildgestalt, ob beweglich oder fest, die installiert ist, nicht durchgeführt, da man den Herrn zum Zeitpunkt der Installation dauerhaft herbeigerufen hat.
wird daher beschlossen:
Im Allgemeinen sollen große Bildgestalten aus Stein (oder Marmor), nachdem sie installiert worden sind, nicht bewegt werden. Große Bildgestalten aus Stein (oder Marmor) dürfen weder zur Feier von Spielen (Lilas) noch für andere Zwecke wie Reinigen oder Bemalen bewegt werden. Bildgestalten dürfen bewegt werden, wenn es notwendig ist, die Bildgestalten in ein anderes Gebäude oder einen anderen Tempel zu verlegen.
Jedes ISKCON-Zentrum, das Bildgestalten bewegen möchte, muss die schriftliche Genehmigung des ISKCON-Ministeriums für Bildgestaltenverehrung und des örtlichen GBC einholen. In Fällen äußerster Not, in denen die Bildgestalt unmittelbarer Gefahr ausgesetzt ist und nicht genügend Zeit bleibt, das IDWM oder den örtlichen GBC zu kontaktieren, sind die örtlichen Verantwortlichen befugt, eine Entscheidung zur Sicherheit der Bildgestalten zu treffen.
Für Einzelheiten darüber, wie die Verehrung in solchen Situationen fortgesetzt werden soll, wenden Sie sich bitte an das IDWM.
407.03: ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung: Richtlinien
[Titel] – Begehen von Festen am Tag des richtigen Tithi — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Richtlinie [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da berichtet wurde, dass in einigen ISKCON-Zentren wichtige Feste manchmal an Tagen und zu Zeiten begangen werden, die für die Teilnahme der Gemeinde günstig sind, und nicht an den Tagen, die im Vaishnava-Kalender für die Begehung angegeben sind;
da es zwar gewiss wichtig ist, die Gemeinde zur Teilnahme an den Tempelfeiern zu ermutigen, das Begehen dieser Anlässe am vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Zeit jedoch am glückverheißendsten ist und allen Devotees empfohlen wird. Den vollzeitig praktizierenden Devotees und anderen, die an diesen höchst glückverheißenden Tagen und zu diesen Zeiten in den Tempel kommen können, um an der Begehung teilzunehmen, soll dies so weit wie möglich ermöglicht werden;
und da Srila Prabhupada betonte, Feste gemäß den vorgesehenen Tagen und Zeiten zu begehen, wie es in unserer Sampradaya praktiziert wird,
wird daher beschlossen:
Alle ISKCON-Zentren werden ermutigt:
1. Alle wichtigen Feste an ihren tatsächlichen Daten zu begehen;
2. Nachdem eine solche Begehung stattgefunden hat, können zusätzliche Begehungen gleicher Art auch an späteren Tagen und zu Zeiten abgehalten werden, die für die Teilnahme der Gemeindedevotees günstiger sind, um sie im hingebungsvollen Dienst inspiriert zu halten. Zusätzliche Begehungen können je nach Bedarf einfach oder aufwendig sein.
3. Die Devotees werden ermutigt, an diesen tatsächlichen Daten gemäß den Anweisungen Srila Prabhupadas und den GBC-Richtlinien zu fasten.
Im Folgenden die Liste der Feste mit ihren Begehungszeiten, die gemäß der obigen Regel als wichtige Feste gelten:
Sri Gaura Purnima (Abend) Sri Rama Navami (Mittag) Sri Nrsimha Caturdasi (Abend) Sri Balarama Purnima (Mittag) Sri Krishna Janmastami (Mitternacht) Erscheinungstag Srila Prabhupadas (Mittag) Sri Radhastami (Mittag) Fortgangstag Srila Prabhupadas (Mittag) Sri Nityananda Trayodasi (Mittag)
411.02: ISKCON-Ministerium für Harinama-Sankirtana: Kirtana-Standards
[Titel] – Richtlinien für Tempel-Kirtanas — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Richtlinie [Datum der Verabschiedung] – 22. Februar 2025
Da in ISKCON Bedarf an Klarheit bei den Richtlinien für Kirtanas im Tempelraum besteht,
wird daher beschlossen: Der GBC genehmigt die unten angefügten Richtlinien für Tempel-Kirtanas. Sie sollen ein lebendiges Dokument sein, das vom ISKCON-Kirtana-Ministerium nach Bedarf geändert werden kann, vorausgesetzt, solche Änderungen werden zuerst in der GBC-E-Mail-Konferenz in Umlauf gebracht und innerhalb von dreißig Tagen gehen keine Einwände ein.
Richtlinien für Tempel-Kirtanas
Auf der Grundlage der Lehren Seiner Göttlichen Gnade A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada, Gründer-Acarya der Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewusstsein (ISKCON)
Präambel: Die Devotees werden ermutigt, bei allen Tempel-Kirtanas von ganzem Herzen zu chanten. Die Verantwortlichen sollen ihr Bestes tun, um diese Standards zur Freude Srila Prabhupadas und der Vaisnavas umzusetzen. Die Teilnehmer werden ermutigt, diese Richtlinien unter der Leitung des örtlichen ISKCON-Managementteams in einer Haltung liebevoller Zusammenarbeit zu befolgen.
Goldene Richtlinien:
1. Stets bedenken: „Erfreut dieses Kirtana Srila Prabhupada?“
2. Der wichtigste Klang im Kirtana ist das gemeinsame Chanten der Versammelten, das die Instrumente niemals übertönen sollen.
3. Das Kirtana soll anziehend, einladend und integrativ sein.
Kirtana-Leiter
1. Vorzugsweise in ISKCON eingeweihte Devotees mit gutem Ansehen, die täglich mindestens 16 Runden chanten und die vier regulierenden Prinzipien befolgen. Oder, falls nicht eingeweiht, zumindest die vier regulierenden Prinzipien befolgen, Srila Prabhupadas Lehren annehmen und regelmäßig Japa chanten.
2. Erscheinungsbild: Vorzugsweise saubere und schlichte Kleidung, rasiertes Gesicht, mit Gaudiya-Vaisnava-Tilaka. Für Männer werden Dhoti, Kurta und Chaddar empfohlen. Für Frauen werden Saris oder Gopi-Kleid und Schal empfohlen. Von Shorts und anderer freizügiger Kleidung wird abgeraten.
Mantras
1. Bei Arati-Kirtanas im Tempel zuerst Srila Prabhupadas Pranam-Mantras, das/die Panca-Tattva-Maha-Mantra(s) und dann das Hare-Krishna-Maha-Mantra chanten, welches in jedem Kirtana das Hauptmantra sein soll.
2. Nach jedem Arati die Nrsimha-Gebete chanten.
3. Folgendes kann gelegentlich gesungen werden:
4. Bhajans, Mantras aus BBT-Liederbüchern und Lieder der Gaudiya-Vaisnava-Acaryas.
5. Govinda Jaya Jaya Gopala Jaya Jaya
6. haraye namah krsna yadavaya namah / gopala govinda rama sri-madhusudana
7. Jaya Sacinandana
8. Nitai Gouranga
9. Jaya Prabhupada
10. Das Chanten der heiligen Namen Srimati Radharanis getrennt von Krishna darf an Radhastami für einige Minuten gechantet werden.
11. Es wird empfohlen, keine Wörter oder Silben hinzuzufügen oder wegzulassen.
12. Kirtana-Leiter sollen es vermeiden, das Antwortchanten der Versammelten nach materiellen Bezeichnungen aufzuteilen, d. h. Männer/Frauen.
13. Das Aufteilen des Mantras in kleinere Teile wird nicht empfohlen.
14. Das Chanten soll zuerst durch den Leiter und dann durch die Versammelten erfolgen. Während der Leiter chantet, werden Zwischenrufe der Versammelten wie „Chaitanya!“, „Nityananda!“, „Hare Hare!“ usw. nicht empfohlen.
15. Das Chanten der Namen der Bildgestalten gegen Ende des Arati-Kirtanas ist freigestellt, da Sie während der Prema-Dhvani-Gebete verherrlicht werden können.
16. Am Ende des Arati-Kirtanas sollen die Prema-Dhvani-Mantras rezitiert werden.
Mangala-Arati
1. Während des Mangala-Aratis soll die „Morgenmelodie“ gesungen werden.
Instrumente
1. Die Instrumente sollen das Chanten unterstützen und den Klang des Chantens niemals übertönen. Das Chanten soll immer zu hören sein.
2. Instrumentalisten sollen die Kunst erlernen, die Instrumente sowohl laut und kraftvoll als auch leise und lieblich zu spielen.
3. Mridanga-Spieler sollen danach streben, authentische Rhythmen gemäß der Parampara zu spielen. Moderne Abwandlungen, die aus moderner Tanzmusik usw. stammen, sollen vermieden werden.
4. Während der Kirtanas und des Aratis sollen die folgenden Instrumente gespielt werden: Mridanga und Kartalas. Whompers und Gong dürfen ebenfalls gespielt werden.
5. Das Arati-Kirtana endet mit dem Chanten der Prema-Dhvani-Mantras.
6. Zusätzliche Instrumente (Harmonium usw.) können nach den Arati-Kirtanas mit Zustimmung des örtlichen Managementteams hinzugenommen werden.
7. Auch wenn die Devotees ermutigt werden, die Musikinstrumente zu üben, um sie zur Freude der Bildgestalten schön zu spielen, ist der Tempelraum dafür kein geeigneter Ort. Geübt werden soll außerhalb des Tempelraums.
8. Der Klang der Mridanga soll nicht von anderen Instrumenten überdeckt werden. Daher werden verschiedene Trommeln und andere Instrumente, die den Klang der Mridangas und das Chanten übertönen, nicht empfohlen.
9. Gesundheitliche Gesichtspunkte übermäßig lauter Trommeln sind wesentliche Erwägungen, da manche Devotees Migräne und sogar bleibende Gehörschäden entwickeln.
Gesang
1. Alap ist eine klassische hindustanische Musiktechnik, bei der das Mantra gedehnt wird und zusätzliche Verzierungen hinzugefügt werden. Diese Technik wurde im ISKCON-Kirtana während der physischen Anwesenheit Srila Prabhupadas nicht angewandt. Alap ist während Arati-Kirtanas im Allgemeinen nicht angemessen. Außerhalb von Arati-Kirtanas kann es mit Zustimmung der örtlichen Leitung erlaubt werden.
2. Wer dazu in der Lage ist, soll „Rama“ so aussprechen, wie es geschrieben wird, nicht „Ramo“.
3. Jeder, einschließlich der Instrumentalisten, soll ebenfalls antwortend mitsingen, da das gemeinsame Chanten das Wesen des Kirtanas ist.
Tonanlagen
4. Die Tonanlage soll auf eine mäßige Lautstärke eingestellt werden. Lauter ist nicht besser. 85 dBA ist ein angemessener Wert.
5. Siehe GBC-Beschluss von 2014: 313: Richtlinie für Tonanlagen: https://docs.google.com/document/d/1tAiBDMTinpnKf9jWVqer0prTequqp-M7eaBHZtANZ5s/edit?usp=sharing
6. Es wird empfohlen, während der Kirtanas nur ein Mikrofon zu verwenden.
7. Alle elektronischen Geräte sollen auf lautlos gestellt oder zum persönlichen Hören mit Kopfhörern verbunden sein.
Tanzen
1. Das Tanzen soll anmutig sein, im traditionellen Gaudiya-Vaishnava-Stil. Zu den anerkannten Tänzen gehören unter anderem der Swami-Schritt, vorwärts und rückwärts, sowie Springen.
2. Die Teilnehmer sollen stets bemüht sein, der Bildgestalt zugewandt zu sein.
Sicheres Tanzen
1. Das Tanzen soll die körperliche Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährden.
2. Devotees in die Luft zu heben, kann Verletzungen verursachen und entspricht möglicherweise nicht der angemessenen Stimmung.
3. Drehungen sollen mit Vorsicht ausgeführt werden.
Bildgestalten
1. Bildgestalten, die von Gemeindedevotees in den Tempel getragen werden, sollen gemäß den vom Ministerium für Bildgestaltenverehrung festgelegten Grundsätzen mit Respekt und Sorgfalt behandelt werden. Sie sollen nicht geschaukelt, auf und ab gehüpft oder im Kreis gedreht werden.
411.02: ISKCON-Ministerium für Harinama-Sankirtana: Kirtana-Standards
[Titel] – Infografik zu den Richtlinien für Tempel-Kirtanas — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da das Mandat des ISKCON-Kirtana-Ministeriums die Umsetzung von Kirtana-Richtlinien umfasst;
da ein wirksames Mittel zur Vermittlung dieser Richtlinien für Tempel-Kirtanas darin besteht, eine Infografik in oder bei ISKCON-Tempelräumen auszuhängen,
wird daher beschlossen:
Das ISKCON-Kirtana-Ministerium wird die Richtlinien für Tempel-Kirtanas bis zum 1. August 2025 als Infografik auf seiner Website zur Verfügung stellen und den Link in der E-Mail-Konferenz „Leadership Discussions“ verbreiten. ISKCON-Zentren werden ermutigt, die Richtlinien für Tempel-Kirtanas bis zum 1. September 2025 auszudrucken und in oder bei den ISKCON-Tempelräumen auszuhängen.
414.01: Ministerium für Sannyasa-Angelegenheiten: Richtlinienhandbuch
[Titel] – Beurteilung und Genehmigung von Sannyasa: Änderungen — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Geltendes Recht [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da Beschluss 57/1988 besagt:
„Dass ein Brahmacari nur dann für Sannyasa in Betracht gezogen wird, wenn er seine Gelübde tatsächlich mindestens zehn Jahre lang strikt eingehalten hat und mindestens vierzig Jahre alt ist. In Ausnahmefällen kann einem Mann vor dem Alter von vierzig Jahren durch eine 2/3-Mehrheit des GBC-Gremiums Sannyasa verliehen werden. Um mit 50 Jahren Sannyasa anzunehmen, muss man zwei Jahre auf einer Warteliste gestanden haben; mit 45 drei Jahre; mit 40 vier Jahre und mit 35 fünf Jahre.“
da sich die Methoden zur Bewertung der Kandidaten, die Erwartungen an sie, die Ausbildungsmittel und die Beurteilung der Bereitschaft, Sannyasa anzunehmen, entsprechend der Erfahrung des Sannyasa-Ministeriums weiterentwickeln;
da Konflikte durch eine Änderung des derzeitigen Systems vermieden werden können;
da durch eine Änderung des derzeitigen Systems Zeit und Energie auf der Ebene des GBC eingespart werden können;
da Kandidaten durch die Einbeziehung von Leistungen in den Prozess inspiriert werden können, der Mission Srila Prabhupadas wertvolleren Dienst darzubringen,
wird daher beschlossen:
Beschluss 57/1988 wird ersetzt durch:
Das Folgende ist die offizielle Richtlinie des Sannyasa-Ministeriums:
1. Das Sannyasa-Ministerium wird die Eigenschaften und Leistungen der Bewerber bewerten und so feststellen, ob ein Devotee ein „potenzieller Kandidat“ werden kann, um möglicherweise ein „Sannyasa-Kandidat“ zu werden, der Sannyasa annimmt.
Zu diesen Eigenschaften können unter anderem gehören:
• Zusammenarbeit mit den Autoritäten.
• Zeigt ein praktisches Verständnis des Konzepts „Einheit in Vielfalt“.
• Fähigkeit, Krsna-Bewusstsein Menschen und Devotees verschiedener Ebenen darzulegen und das Maß der Hingabe anderer an das Krsna-Bewusstsein wirksam zu steigern.
• Vorbildliches Sadhana zeigen
• Ein klares Verständnis der Philosophie und der Mission Sri Caitanya Mahaprabhus, wie sie von Srila Prabhupada dargelegt wurden.
• Fähigkeit und Aufrichtigkeit, das zu praktizieren, was man predigt.
• Fähigkeit, wirksam mit Devotees und Autoritäten aller Ebenen zu kommunizieren.
Zu den Leistungen können unter anderem gehören:
• Die Fähigkeit zeigen, ein Predigtfeld aufzubauen, es zu erweitern und ohne viel Hilfe von außen zu erhalten und dadurch Eigenständigkeit beweisen.
• Eine Atmosphäre der Zusammenarbeit zwischen Devotees auf allen Ebenen des Krsna-Bewusstseins schaffen.
• Ein ausgewogenes Leben in Bezug auf Gesundheit, Predigen, Sadhana und Beziehungen zu Devotees führen.
2. Ein Kandidat muss mindestens 40 Jahre alt sein, um Sannyasa annehmen zu dürfen.
3. Die Mindestdauer, für die jeder Devotee als „potenzieller Sannyasa-Kandidat“ bestätigt wird, beträgt ein Jahr.
4. Wenn ein potenzieller Kandidat als qualifiziert befunden wird, kann er für ein Jahr Sannyasa-Kandidat werden.
5. Nach diesem einen Jahr kann der Sannyasa-Kandidat zur Annahme von Sannyasa empfohlen werden.
Verfahren:
1. Das Komitee „Team zur Beurteilung von Sannyasa-Kandidaten“ (Team for Assessing Sannyasa Candidates, TASC) nimmt einmal jährlich Bewerbungen für Sannyasa entgegen.
2. Nach der Annahme werden die Begleitunterlagen der Bewerber von Sekretären geprüft, um die Übereinstimmung mit den Richtlinien des Sannyasa-Ministeriums sicherzustellen.
3. Der Bewerbungssekretär leitet ein Vorprüfungsverfahren (Pre-Submit) ein, in dem das Sannyasa-Ministerium Rückmeldungen von den verschiedenen Devotees erhält, die der Kandidat in der Bewerbung als Referenzen angegeben hat.
4. Das TASC bewertet den Kandidaten auf der Grundlage der von verschiedenen Devotees erhaltenen Rückmeldungen, und außerdem bittet das TASC den Kandidaten, einen Vortrag über einen Vers zu halten, den auch die TASC-Mitglieder hören.
5. Die TASC-Mitglieder erörtern dann, ob sie ihn als potenziellen Kandidaten annehmen oder ob weitere Nachweise der Eignung erforderlich sind.
6. Sobald der Kandidat als potenzieller Sannyasa-Kandidat angenommen ist, werden ihm vom TASC gemäß den Richtlinien des Sannyasa-Ministeriums seine Pflichten und seine Ausbildung vorgeschrieben.
7. Das TASC legt dem Ständigen Sannyasa-Komitee jährlich eine Liste aller neu angenommenen potenziellen Sannyasa-Kandidaten vor.
8. Potenzielle Sannyasa-Kandidaten erfüllen mindestens ein Jahr lang alle Pflichten und Aufgaben, die vom TASC, vom TSCS (Team for Serving Candidates of Sannyasa – Team zur Betreuung von Sannyasa-Kandidaten) und vom Sannyasa-Missionskomitee festgelegt werden.
9. Am Ende jedes Jahres wird ihre Ausbildungszeit überprüft und, falls erforderlich, nach Ermessen des TASC gemäß den Richtlinien des Sannyasa-Ministeriums für eine ausreichende Verbesserung verlängert.
10. Das TASC überprüft die Leistung der potenziellen Sannyasa-Kandidaten und gibt ihnen Rückmeldungen zur Verbesserung, basierend auf den Rückmeldungen ihres empfehlenden GBC, Gurus, ihrer Sannyasa-Mentoren und künftigen Sannyasa-Gurus, Reiseberichten, Missionsberichten und dem Sannaysa-College [sic] usw.
11. Die Nichtbefolgung der Anleitung des TASC führt zu einer Verwarnung, gefolgt von einer zweiten Verwarnung, und schließlich zur Streichung von der Liste der potenziellen Sannyasa-Kandidaten.
12. Das Ständige Sannyasa-Komitee behält sich das Recht vor, einen potenziellen Kandidaten jederzeit zu streichen, auf Anraten des TASC oder durch eigenen Beschluss mit einfacher Mehrheit.
13. Wenn das TASC mit dem Gesamtfortschritt des potenziellen Sannyasa-Kandidaten zufrieden ist, wird er dem Ständigen Sannyasa-Komitee zur Annahme als Kandidat vorgeschlagen, das dann mit 2/3-Mehrheit abstimmt.
14. Eine Liste der Sannyasa-Kandidaten wird dem GBC auf der nächsten Jahreshauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt, mit einer empfohlenen Mindestwartezeit von einem Jahr.
15. Der GBC ist befugt, mit einfacher Mehrheit auf die Wartezeit zu verzichten oder sie zu verlängern.
436.04: Guru-Service-Komitee: Richtlinienhandbuch
[Titel] – Annahme des Richtlinienhandbuchs des Guru-Service-Komitees — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da das ISKCON-Gesetz derzeit keine umfassende Regelung zur Behandlung von Beschwerden gegen ISKCON-Gurus enthält;
da das Guru-Service-Komitee ein Guru-Service-Richtlinienhandbuch entworfen und es am 8. Dezember 2022 zur Genehmigung vorgelegt hat,
wird daher beschlossen:
Dass das beigefügte Guru-Service-Richtlinienhandbuch als Methodik für die Behandlung von Beschwerden gegen ISKCON-Gurus durch das Guru-Service-Komitee genehmigt wird.
441.02: Ständiges Komitee für Vaiṣṇava-Gedenkstätten: Vorschriften
[Titel] – Gedenkwand für verstorbene Schüler Srila Prabhupadas in Mayapur — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Geltendes Recht [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da es mit der Zeit, da Devotees altern und ihren Körper verlassen, unerlässlich ist, dass für ISKCON so bald wie möglich eine Richtlinie für Vaisnava-Gedenkstätten festgelegt wird;
da es, obwohl es GBC-Aufträge gab, eine Standardrichtlinie zur Ehrung verstorbener Vaisnavas zu untersuchen und festzulegen und die Art der für verstorbene Vaisnavas geeigneten Gedenkstätte zu bestimmen, bis jetzt keine einheitliche Richtlinie oder klare Vorgabe des GBC an die ISKCON-Gemeinschaft gibt;
da festzuhalten ist, dass die Einäscherung im Allgemeinen die Regel für Vaiṣṇavas ist,
wird daher beschlossen:
Der GBC weist die Verwaltung von Mayapur an, eine Gedenkwand zu Ehren der verstorbenen Schüler Seiner Göttlichen Gnade A.C. Bhaktivedanta Swami Prabhupada einzurichten.
Jeder Schüler Srila Prabhupadas kann auf diesen Gedenkwänden mit einer Tafel gewürdigt werden. Die Tafel wird den Namen des verstorbenen Devotees, das Datum (zumindest das Jahr), an dem er von Śrīla Prabhupada eingeweiht wurde, und das Datum (zumindest das Jahr) seines Hinscheidens aus dieser Welt tragen. Die Verwaltung von Mayapur wird angewiesen, diese Gedenkwand zu finanzieren.
441.03: Ständiges Komitee für Vaiṣṇava-Gedenkstätten: Richtlinien
[Titel] – Gedenkwände für verstorbene Devotees in ISKCON-Zentren auf der ganzen Welt — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Richtlinie [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da es mit der Zeit, da Devotees altern und ihren Körper verlassen, unerlässlich ist, dass für ISKCON so bald wie möglich eine Richtlinie für Vaisnava-Gedenkstätten festgelegt wird;
da es, obwohl es GBC-Aufträge gab, eine Standardrichtlinie zur Ehrung verstorbener Vaisnavas zu untersuchen und festzulegen und die Art der für verstorbene Vaisnavas geeigneten Gedenkstätte zu bestimmen, bis jetzt keine einheitliche Richtlinie oder klare Vorgabe des GBC an die ISKCON-Gemeinschaft gibt;
da festzuhalten ist, dass die Einäscherung im Allgemeinen die Regel für Vaiṣṇavas ist,
wird daher beschlossen:
ISKCON-Zentren (deren Grundstück im Eigentum von ISKCON steht) werden ermutigt, nach eigenem Ermessen Platz für eine Gedenkwand bereitzustellen, um verstorbener Devotees zu gedenken, die in diesen Tempeln ehrenvoll gedient haben.
Jeder dieser Devotees wird durch eine an der Gedenkwand angebrachte Tafel geehrt. Die Tafel soll den Namen des verstorbenen Devotees, das Datum (zumindest das Jahr), wann und falls er eingeweiht wurde, und das Datum (zumindest das Jahr) seines Hinscheidens aus dieser Welt tragen und kann ein Bild enthalten. Die jeweilige Verwaltung jedes Tempels wird gebeten, diese Gedenkwand zu finanzieren.
442.01: GBC-Komitee der Testamentsvollstrecker für die Eigentumsaufsicht: Komitee
[Titel] – Mandat des GBC-Komitees der Testamentsvollstrecker und für die Eigentumsaufsicht (GBC Executors and Property Oversight Committee)
(GEPOC) – 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Geltendes Recht [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da der GBC aufgrund von Bedenken, die unter seinen Mitgliedern geäußert wurden, das Mandat des GBC-Komitees der Testamentsvollstrecker und für die Eigentumsaufsicht (GEPOC) überprüft hat, insbesondere dessen Zuständigkeitsordnung (Schedule of Authority), die durch einen GBC-Beschluss von 2022 eingeführt wurde, um den Schutz des Eigentums in ISKCON neu zu beleben;
da die Zuständigkeitsordnung, die die Rolle des GEPOC beim Schutz des ISKCON-Eigentums festlegt, das GEPOC derzeit ermächtigt, den Verkauf von Immobilien außerhalb Indiens zu genehmigen, ohne die Genehmigung des GBC einzuholen;
da es unerlässlich ist, dass der GBC als höchste Leitungsinstanz der ISKCON die Befugnis besitzt, die vorgeschlagene Verpfändung, Beleihung, den Verkauf, die Übertragung, Belastung, Veräußerung oder Entäußerung von ISKCON-Immobilien außerhalb Indiens zu genehmigen oder abzulehnen.
(Es ist zu beachten, dass Srila Prabhupadas Testament in Bezug auf ISKCON-Immobilien ausdrücklich festlegt: „… verpfändet, beliehen, verkauft, übertragen oder in irgendeiner Weise belastet, veräußert oder entäußert …“.)
wird daher beschlossen:
Die Zuständigkeitsordnung in Bezug auf den Verkauf, den Kauf oder die Verpfändung von ISKCON-Immobilien außerhalb Indiens wird hiermit wie folgt aktualisiert und geändert:
(a) Das Globale Immobilienbüro der ISKCON (ISKCON Global Property Office, IGPO), das ausschließlich dem GEPOC als seiner direkten Aufsichtsinstanz unterstellt ist, legt dem GEPOC jeden Vorschlag für eine mögliche Verpfändung, Beleihung, einen Verkauf, eine Übertragung, Belastung, Veräußerung oder Entäußerung von ISKCON-Immobilien zur Prüfung vor.
(b) Das GEPOC bearbeitet und prüft den Bericht des IGPO über die mögliche Verpfändung, Beleihung, den Verkauf, die Übertragung, Belastung, Veräußerung oder Entäußerung einer solchen Immobilie und legt dem GBC seine Empfehlungen in einem Bericht zur Genehmigung oder Ablehnung vor.
(c) Zur Vermeidung jeglicher Zweifel: Das IGPO und das GEPOC bearbeiten keine Käufe von ISKCON-Immobilien.
443.01: GBC-Nachfolgekomitee: Komitee
[Titel] – Einrichtung des Nachfolgekomitees — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Verwaltungsanordnung [Datum der Verabschiedung] – 16. Februar 2025
Da Nachfolgeplanung in der gesamten ISKCON-Führung erforderlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den
GBC;
da Nachfolgeplanung auf allen Führungsebenen erforderlich ist, damit der GBC qualifizierte neue Mitglieder hat;
da der GBC auf der Halbjahresversammlung 2023 in Pune Fragen der Nachfolge erörtert hat;
da ein schriftliches Nachfolgeprotokoll reibungslose Übergänge gewährleisten und ein Präzedenzfall und Nachschlagewerk für aufeinanderfolgende Generationswechsel auf allen Ebenen der ISKCON-Führung sein wird;
da das GBC-Komitee für Organisationsentwicklung beauftragt wurde, eine Nachfolge- und Übergangsstrategie vorzuschlagen, die einen schrittweisen Prozess beschreibt, einschließlich Optionen für den Erhalt von Fähigkeiten und überarbeitete Rollen;
da dies für den GBC gedacht war, es aber weise ist, diese Strategie auf andere Ebenen der ISKCON-Führung auszuweiten;
da eine Umfrage unter den GBC-Mitgliedern ergab, dass mindestens 11 GBC-Mitglieder beabsichtigen, sich innerhalb von 5 Jahren zurückzuziehen;
da Nachfolgeplanung als ein Weg und nicht als ein einmaliges Ereignis gesehen werden muss;
da die Ernennung eines Nachfolgekomitees eine notwendige Antwort ist, um den Folgen einer mangelhaften Nachfolgeplanung entgegenzuwirken;
da selbst die beste Strategie scheitern kann, wenn eine Organisation nicht über eine Gruppe von Führungskräften mit den richtigen Fähigkeiten auf den verschiedenen Ebenen verfügt,
wird daher beschlossen:
1. Das ursprünglich 2014 im Protokoll erwähnte Nachfolgekomitee wird als Ständiges Komitee des GBC genehmigt, um die Entwicklung auf allen Ebenen der oberen Führung zu unterstützen.
2. Die anfängliche Mitgliedschaft des Nachfolgekomitees besteht aus Caitanya Avatari dasa und Gauranga dasa (gemeinsame Vorsitzende), Bhaktivaibhava Swami, Rasa Krida Parayana dasa, Dina Sharana devi dasi, Devakinandan dasa (Juhu) und Aniruddha dasa.
3. Die Mitgliedschaft kann um zusätzliche Vertreter erweitert werden, wenn die Aufgaben weiter festgelegt werden.
Das Mandat des Komitees besteht darin, in beratender Funktion:
1. Bewährte Praktiken mit der ISKCON-Gesellschaft zu teilen, um ISKCON-Devotees für Führungspositionen zu erkennen, zu gewinnen und vorzubereiten.
2. Mechanismen für den reibungslosen Übergang der Führung zu teilen.
3. Wirksame Verfahren zu entwickeln, um scheidende Führungskräfte dabei anzuleiten, ihrem Nachfolger alle positiven Formen der Unterstützung zukommen zu lassen.
4. Materialien für ausführliche Abschlussgespräche und die Nutzung dieser Daten zur laufenden Verbesserung bereitzustellen.
5. Systeme anzubieten, die helfen, neu ernannte ISKCON-Führungskräfte auszubilden, zu unterstützen und einzuarbeiten.
6. In Zusammenarbeit mit dem GBC-Nominierungskomitee zu arbeiten, das speziell mit der Nominierung von Kandidaten für den GBC befasst ist.
450.03: Zentrales ISKCON-Büro für Kinderschutz: Aufsichtskomitee für Kinderschutz (CPOC)
[Titel] – Aufsichtskomitee für Kinderschutz (Child Protection Oversight Committee, CPOC) — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 21. Februar 2025
Da der GBC anerkennt, dass sein Beschluss vom 3. Januar 2025 bei den Regionalen Leitungsgremien (Regional Governing Bodies) und den regionalen Kinderschutzbüros auf der ganzen Welt auf ein gemischtes Echo gestoßen ist. Wir erkennen auch an, dass der SABHA den Vorschlag offiziell zurückgegeben hat, wozu der SABHA befugt ist, und den GBC gebeten hat, ihn zu überdenken;
da wir nach Prüfung der Bedenken des SABHA, der RGBs und der örtlichen CPOs unsere frühere Entscheidung vom 3. Januar mit dem folgenden zusätzlichen Beschluss ändern,
wird daher beschlossen:
Der Justizminister wird für einen Zeitraum von 3–9 Monaten als Übergangsdirektor des ICPO tätig sein.
Es soll ein umfassender Übergabeprozess vom derzeitigen ICPO-Direktor an den Übergangsdirektor des ICPO durchgeführt werden. Dieser Prozess umfasst unter anderem die Übergabe aller Fallaktennotizen, Statusberichte und Kontaktinformationen von Gremiumsmitgliedern und Ermittlern, wobei unvollständigen Fallakten besondere Aufmerksamkeit gilt. Darüber hinaus müssen alle relevanten Datenbanken – zu Beschwerden, Tätern, Kinderschutzteams (CPTs) und Gremiumsmitgliedern – vom derzeitigen ICPO-Direktor vollständig an den Übergangsdirektor des ICPO übergeben werden, um Kontinuität und Aufsicht zu gewährleisten.
Während dieser Übergangszeit wird das Aufsichtskomitee für Kinderschutz (CPOC) angewiesen:
1. Weitere Konsultationen mit den regionalen CPO-Direktoren, den RGBs und anderen Beteiligten zu führen.
2. Den neuen, verbesserten Ansatz parallel zum bestehenden ICPO-Modell und den Richtlinien anhand von Fällen umzusetzen, die nach dem 1. März 2025 gemeldet wurden, in Absprache mit dem Übergangsdirektor des ICPO und den zuständigen regionalen CPO-Direktoren, um das verbesserte Modell zu erproben, Probleme zu erkennen und das Modell weiter zu verfeinern.
3. Besonders die Fragen zu berücksichtigen, die aufgeworfen wurden in Bezug auf professionelle Ermittler; zuständigkeitsübergreifende Fragen; uneinheitliche Standards, Definitionen und Reaktionen auf Missbrauch in den verschiedenen Regionen; Voreingenommenheit bei regionalen Fallprüfungen; Überarbeitung/Aktualisierung bestehender CPO-Richtlinien und -Leitlinien; Finanzierung; usw.
4. Regionale CPOs in Gebieten einzurichten, in denen keine bestehen, und, wo nötig, Kooperationsbeziehungen zwischen regionalen CPOs aufzubauen sowie Ressourcen dort einzusetzen, wo sie benötigt werden.
5. Dem GBC spätestens bis zum 30. Oktober 2025 Rückmeldungen und Ergebnisse aus der Probezeit darüber vorzulegen, inwieweit die bestehenden CPOs bereit sind, den verbesserten Ansatz umzusetzen.
451.01: Globales ISKCON-Krisenreaktionsteam (IGCRT): Einrichtung des Teams
[Titel] – Einrichtung des globalen ISKCON-Krisenreaktionsteams (ISKCON Global Crisis Response Team, IGCRT) — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Verwaltungsanordnung [Datum der Verabschiedung] – 16. Februar 2025
Da ISKCON eine globale Organisation mit Tempeln, installierten Bildgestalten, Gemeindedevotees und im Tempel lebenden Devotees, Projekten und Programmen sowie anderen Vermögenswerten in fast jedem Land der Welt ist;
da unvorhergesehene Ereignisse und Krisen Naturereignisse wie Feuer, Überschwemmungen und Erdbeben umfassen können; Führungsprobleme, einschließlich moralischer und ethischer Verstöße; technische Ausfälle; den Zusammenbruch von Finanzsystemen; rechtliche oder regulatorische Probleme; politische Umwälzungen; und mehr;
da Krisen die finanzielle Tragfähigkeit, die organisatorische Integrität und den weltweiten Ruf von ISKCON gefährden können und bereits gefährdet haben und zum Verlust des Glaubens von Devotees führen können;
da die ISKCON-Managementteams allein möglicherweise nicht über die Fähigkeiten oder das Fachwissen verfügen, sich auf solche Krisen vorzubereiten und auf sie zu reagieren, noch über die Fähigkeit, „schwelende Krisen“ anzugehen (siehe Anhang Eins);
da Krisen von Teams bewältigt werden müssen, die von der ISKCON-Führung auf der globalen GBC-Ebene und auf RGB-/Zonen-/Regionalebene sowie gegebenenfalls auf örtlicher Ebene im Voraus eingerichtet wurden;
da Krisen je nach Ort, Auswirkung und Schwere von örtlichen, regionalen oder globalen Teams bewältigt werden sollten, sofern diese ordnungsgemäß ausgebildet und koordiniert sind;
da insbesondere unvorhersehbare oder unerwartete Ereignisse oft eine sofortige Reaktion durch ein engagiertes, ausgebildetes und koordiniertes Führungsteam erfordern;
da ISKCON ein umfassendes System benötigt, um sich auf alle Arten von Krisen vorzubereiten und auf sie zu reagieren;
da ein Krisenreaktionssystem, beginnend auf globaler Ebene, ein ausreichend ausgestattetes, multidisziplinäres Team sein muss, das in seinem Ansatz vorausschauend ist und befugt ist, nach Bedarf zu reagieren;
da ein Unterkomitee des Komitees für Organisationsentwicklung (bestehend aus dem Rechtsberater des GBC, dem ISKCON-Kommunikationsminister, einem dreimaligen ehemaligen Exekutivvorsitzenden des GBC und der ehemaligen Vorsitzenden des GBC-Exekutivbüros) diese Frage eingehend untersucht und seine Analyse vorgelegt hat,
wird daher beschlossen:
1. Hiermit wird ein globales ISKCON-Krisenreaktionsteam (IGCRT) gebildet. Das IGCRT ist dem GBC-Gremium unterstellt.
2. Seine Mitglieder sind: a. Ständige Mitglieder: i. Vorsitzender des GBC-Exekutivkomitees oder ein anderes jährlich bestimmtes Mitglied des GBC EC ii. Direktor des Büros des GBC-Exekutivsekretariats iii. Globaler Kommunikationsminister iv. Kommunikationsdirektor des Exekutivsekretariatsbüros (ESO) v. Krisenbeauftragter vi. Verwaltungsassistent b. Ad-hoc-Mitglieder i. Rechtsberater des GBC (GBC General Counsel, GGC) ii. Fachberater, die nach Bedarf zur Bewältigung einer bestimmten Krise hinzugezogen werden
3. Den Regionalen Leitungsgremien (RGB) und anderen regionalen, nationalen und zonalen Leitungsgremien wird dringend empfohlen, innerhalb von zwei Jahren nach Verabschiedung dieses Beschlusses regionale Krisenreaktionsteams nach einem ähnlichen Format einzurichten, einschließlich dessen, dass das GBC-Mitglied, das die betreffende Zone/das betreffende Gebiet beaufsichtigt, dem Krisenreaktionsteam angehören muss, ebenso wie der Rechtsberater oder -direktor, der Kommunikationsdirektor und andere verfügbare Fachleute. Es wird empfohlen, dass einzelne Tempel gegebenenfalls örtliche Krisenreaktionsteams mit ähnlicher Struktur einrichten, d. h., sie müssen den örtlichen Tempelpräsidenten, den Rechtsberater oder -direktor, den Kommunikationsdirektor und andere verfügbare Krisenfachleute umfassen.
4. Je nach Schwere und geografischer Auswirkung einer Krise wird diese vom globalen, zonalen oder regionalen Krisenreaktionsteam oder vom örtlichen Krisenreaktionsteam behandelt. Wenn Klarheit über die Zuständigkeit für die Reaktion erforderlich ist, haben die Entscheidungen des IGCRT Vorrang.
5. Der Krisenbeauftragte wird jährlich vom ESO-Direktor nominiert und durch Mehrheitsbeschluss der IGCRT-Mitglieder ernannt. Erste Krisenbeauftragte wird Madhavi-Gopi dd aus dem Vereinigten Königreich sein.
6. Der ESO-Direktor koordiniert und unterstützt die Arbeit der globalen und regionalen Krisenreaktionsteams nach Bedarf.
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Abschnitt 600: Spirituelle Führung in ISKCON
604.01: Regionale Leitung: Regionale Leitungsgremien
[Titel] — Bildung und Anerkennung des russischen RGB — 2024
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Verwaltungsanordnung [Datum der Verabschiedung] – 7. August 2024
Da das GBC-Gremium die Einrichtung kontinentaler Komitees gefördert hat (GBC-Beschluss 404/2002. Regionale und kontinentale Leitungsgremien);
da Russland im Area-GBC-Modell mit drei Sphären als „Region“ bezeichnet worden ist;
da die russischen GBC-Mitglieder und andere Führungskräfte als kontinentale Leitungsgruppe tätig waren, aber zuvor keine Anerkennung als Regionales Leitungsgremium beantragt hatten;
da der Russische Nationalrat (offiziell bekannt als Leitungsrat des Zentrums der Gesellschaften für Krishna-Bewusstsein in Russland) an einem Rahmen für die Schaffung eines RGB gearbeitet hat,
wird daher beschlossen:
Der GBC nimmt den Antrag des Russischen Nationalrats einschließlich der beigefügten Statuten und Vorschriften an und erkennt das Russische Regionale Leitungsgremium offiziell an.
604.01: Regionale Leitung: Regionale Leitungsgremien
[Titel] — Bildung und Anerkennung des afrikanischen RGB — 2024
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Verwaltungsanordnung [Datum der Verabschiedung] – 4. September 2024
Da die Führungskräfte von ISKCON Afrika (Südliches Afrika, Ostafrika & Westafrika) die Notwendigkeit erkannt haben, ein Regionales Leitungsgremium (RGB) einzurichten;
da das ARGB der Hauptansprechpartner des GBC und des GBC-Exekutivkomitees (EC) wäre und so Kommunikation und Effizienz verbessern würde;
da ein Bedarf besteht, die Koordinierung der gesamten Predigtstrategie in der afrikanischen Region zu verstärken, einschließlich Buchverteilung, Koordinierung besuchender Devotees und Prediger in der Region, Koordinierung der Ausbildung und Entwicklung von Predigern und Führungskräften (persönlich und online), verstärkter Koordinierung der Umsetzung der für Afrika geltenden Richtlinien, Leitlinien und Beschlüsse der ISKCON Governing Body Commission (GBC), Kinderschutz und Ermittlungen sowie anderer synergetischer Funktionen;
da das ARGB dem GBC-Gremium gegebenenfalls Empfehlungen für die GBC-Gesetzgebung unterbreiten möchte;
da Empfehlungen an jeden GBC-Zonensekretär (GBC-Mitglied) oder andere in Afrika tätige ISKCON-Amtsträger in Angelegenheiten, die ISKCON in dieser Region betreffen, ein stärkeres Gefühl der Zielgerichtetheit schaffen;
da das ARGB Komitees usw. einberufen wird, soweit es dies für die Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten des afrikanischen RGB für notwendig hält (einschließlich, aber nicht ausschließlich für die Überprüfung und Genehmigung von Sannyasi-Kandidaten, Guru-Nominierungen, Zonenaufsehern), um Nachfolge und Talententwicklung sicherzustellen;
da das ARGB bei der Lösung von Konflikten innerhalb Afrikas helfen kann, die über den Rahmen eines einzelnen afrikanischen Landes/einer einzelnen Zone hinausgehen. Dazu gehört die Bearbeitung von Beschwerden in regionalen Angelegenheiten, die ihm vom GBC-Gremium, von Zonenräten, von ISKCON-Amtsträgern oder -Gremien oder von Einzelpersonen vorgelegt werden. Und, wo nötig und angemessen, die Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen gegen ISKCON-Amtsträger und/oder andere in Afrika dienende Mitglieder, soweit das ISKCON-Gesetz dies für ein solches Gremium zulässt;
da die Schaffung eines ARGB die Planung des Predigens, die Unterstützung und sogar grenzüberschreitende Hilfe zur Entwicklung des Predigens erleichtert;
da die Einrichtung des ARGB in das Modell passt, das für die globale Leitung entwickelt wird von
ISKCON
wird daher beschlossen:
Der GBC genehmigt die Bildung des Regionalen Leitungsgremiums für Afrika zusammen mit den beigefügten Statuten und Vorschriften.
Abschnitt 700: Gurus und Schüler
702.03: Spirituelle Meister in ISKCON: Diksa-Gurus
[Titel] – Positionspapier zu Diksa-Guru-Projekten — 2024
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Positionspapier [Datum der Verabschiedung] – 21. August 2024
Beschlossen:
Der GBC genehmigt das Positionspapier „Grundsätze und Praktiken/Diksa-Guru-Projekte“.
702.03: Spirituelle Meister in ISKCON: Richtlinien
[Titel] – Festlegung der Verantwortlichkeiten eines Gurus — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Richtlinie [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Da die vorrangige Rolle eines Gurus darin bestehen sollte, auf der Grundlage der Schriften spirituelle Führung zu geben;
da die derzeitige Gesetzgebung zur Rolle des Gurus in ISKCON besagt:
„Ein Guru ist jemand, der spirituelles Wissen auf der Grundlage der offenbarten Schriften weitergibt.“ 404/1999
wird daher beschlossen:
Der GBC bestätigt hiermit erneut, dass die vorrangige Rolle eines Siksa- oder Diksa-Gurus in ISKCON darin besteht, spirituelle Führung zu geben. In Angelegenheiten außerhalb ihres Fachwissens und ihrer Verantwortung wird ihnen geraten, die Devotees anzuweisen, Rat bei entsprechend qualifizierten Fachleuten einzuholen.
702.09: Spirituelle Meister in ISKCON: Devotees, die den Dienst eines einweihenden spirituellen Meisters aufnehmen
[Titel] – Neue Diksa-Gurus — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Erklärungen [Datum der Verabschiedung] – [verschiedene]
Da GBC-Beschluss 702.02 von 2024 das Verfahren für Devotees, in Anwesenheit ihrer eigenen Diksa-Gurus einzuweihen, geändert hat;
da der GBC festgestellt hat, dass die unten genannten sechs Devotees diese Anforderungen erfüllt haben,
wird daher beschlossen:
Vasu Srestha dasa (JPS), Dayavan Swami (RS), Manibandha dasa (NRS), Madana-mohana dasa (MG), Revati Raman dasa (JPS) und Caitanya Avatari dasa (JPS) dürfen den Dienst eines Diksa-Gurus aufnehmen in
ISKCON
[Um die vollständige Liste der ISKCON-Diksa-Gurus anzusehen, hier klicken]
Abschnitt 800: Ernennungen
802.01: GBC-Amtsträger und -Mitglieder: GBC-Amtsträger
[Titel] — GBC-Amtsträger — 2025 [Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 14. Februar 2025
Beschlossen:
1. Govardhana dasa (BCAIS) wird zum GBC-Vorsitzenden gewählt
2. Tapana Misra dasa (BVKS) wird zum Ersten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt
3. Madhu Sevita dasa wird zum Zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt
4. Revati Raman dasa (JPS) wird zum GBC-Sekretär gewählt
802.02: GBC-Amtsträger und -Mitglieder: Ernennung einzelner Mitglieder
[Titel] — Krishna Premarupa dasa zum stellvertretenden GBC-Mitglied (Assistant GBC) ernannt — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Erklärung [Datum der Verabschiedung] — 15. Februar 2025
Beschlossen:
Krishna Premarupa dasa (BSDS) wird zum stellvertretenden GBC-Mitglied für das germanische Europa ernannt.
[Titel] — Mathuresh dasa zum stellvertretenden GBC-Mitglied ernannt — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Erklärung [Datum der Verabschiedung] — 15. Februar 2025
Beschlossen:
Mathuresh dasa (JPS) wird zum stellvertretenden GBC-Mitglied für die Andenstaaten ernannt.
[Titel] — Praghosa dasa erneut zum GBC-Mitglied ernannt — 2025
[Sitzung] — Online-Generalversammlung [Kategorie] — Erklärung [Datum der Verabschiedung] — 19. März 2025
Da das GBC-Exekutivkomitee aufrichtige und nachdrückliche Bitten von Devotees in Irland, Skandinavien und dem Vereinigten Königreich erhalten hat, dass Praghosa dasa seine Aufgaben als volles GBC-Mitglied wieder aufnehmen möge;
da Praghosa Das daher in einer Haltung des Dienens und der Zusammenarbeit zugestimmt hat, sich erneut dem Dienst als GBC-Zonensekretär für Irland, Skandinavien und das Vereinigte Königreich zu verpflichten und sich gleichzeitig zu verpflichten, einen Nachfolgeplan für diese Zonen zu entwickeln;
da das GBC-Gremium zwar die Gründe für den Rücktritt von Praghosa Prabhu kennt, jedoch festzuhalten ist, dass GBC-Entscheidungen kollektiv sind und, sobald sie nach gebührender Überlegung beschlossen wurden, auf der Befolgung durch jedes GBC-Mitglied beruhen,
wird daher beschlossen:
Das GBC-Gremium setzt Praghosa Prabhu hiermit wieder als GBC-Zonensekretär für Irland, Skandinavien und das Vereinigte Königreich ein.
802.03: GBC-Amtsträger und -Mitglieder: Rücktritte einzelner Mitglieder
[Titel] — Rücktritt von Dina Sharana devi dasi — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 8. März 2024
Beschlossen:
Der GBC nimmt den Rücktritt von Dina Sharana devi dasi an. Ihr Rücktritt wird mit dem Abschluss der Jahreshauptversammlung 2025 wirksam.
[Titel] — Rücktritt von Giridhari Swami — 2024
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Erklärung [Datum der Verabschiedung] — 8. März 2024
Beschlossen:
Der GBC nimmt den Rücktritt von Giridhari Swami an.
802.04: GBC-Amtsträger und -Mitglieder: Beurlaubte einzelne Mitglieder
[Titel] — Beurlaubung von Romapada Swami — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 14. Februar 2025
Beschlossen:
Die Beurlaubung von Romapada Swami wird um ein weiteres Jahr bis zum 14. Februar 2026 verlängert.
802.04: GBC-Amtsträger und -Mitglieder: Beurlaubte einzelne Mitglieder
[Titel] — Beurlaubung von Virabahu dasa — 2024
[Sitzung] — Online-Generalversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 13. November 2024
Beschlossen:
Virabahu dasa wird hiermit für ein Jahr beurlaubt. Innerhalb dieses Zeitraums wird Virabahu dasa einen Nachfolger für seine GBC-Zone nominieren.
802.05: GBC-Amtsträger und -Mitglieder: Einzelne Mitglieder, die Emeritus werden
[Titel] – Bhakti-bhusana Swami als GBC Emeritus — 2025
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 4. September 2024
Beschlossen:
In Anerkennung seines langjährigen Dienstes für das GBC-Gremium wird Bhakti-bhusana Swami hiermit der Status eines GBC Emeritus verliehen.
[Titel] – Bhaktimarga Swami als GBC Emeritus — 2025
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 4. September 2024
Beschlossen:
In Anerkennung seines langjährigen Dienstes für das GBC-Gremium wird Bhaktimarga Swami hiermit der Status eines GBC Emeritus verliehen.
[Titel] – Giridhari Swami als GBC Emeritus — 2025
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 4. September 2024
Beschlossen:
In Anerkennung seines langjährigen Dienstes für das GBC-Gremium wird Giridhari Swami hiermit der Status eines GBC Emeritus verliehen.
[Titel] – Niranjana Swami als GBC Emeritus — 2025
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 4. September 2024
Beschlossen:
In Anerkennung seines langjährigen Dienstes für das GBC-Gremium wird Niranjana Swami hiermit der Status eines GBC Emeritus verliehen.
[Titel] – Radhanath Swami als GBC Emeritus — 2025
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 4. September 2024
Beschlossen:
In Anerkennung seines langjährigen Dienstes für das GBC-Gremium wird Radhanath Swami hiermit der Status eines GBC Emeritus verliehen.
[Titel] – Malati devi dasi als GBC Emeritus — 2025
[Sitzung] – Online-Generalversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 3. Januar 2025
Beschlossen:
In Anerkennung ihres langjährigen Dienstes für das GBC-Gremium wird Malati devi dasi hiermit der Status eines GBC Emeritus verliehen.
[Titel] – Dina Sharana devi dasi als GBC Emeritus — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Erklärung [Datum der Verabschiedung] – 23. Februar 2025
Beschlossen:
In Anerkennung ihres langjährigen Dienstes für das GBC-Gremium wird Dina Sharana devi dasi hiermit der Status eines GBC Emeritus verliehen.
804.01: Sannyasa-Ernennungen: Sannyasa-Warteliste
[Titel] — Sannyasa-Warteliste — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 16. Februar 2025
Beschlossen:
Die folgenden Devotees sind die Kandidaten für Sannyasa:
Valmiki dasa (CCCD) Dieses Jahr
Vishvavasu dasa (NRS) (Deutschland/Baltikum/Russland) Dieses Jahr
Atmaram dasa (GGS) Dieses Jahr
Savyasachi dasa (BCS) (Swasiland) Dieses Jahr
Govindanandana dasa (BCS) Dieses Jahr
Kamalalochan dasa (GKG) (Mumbai) Dieses Jahr
Rukmini Krsna dasa (GKG) Nordindien Sannyasa-Kandidat
Nanda Kumar dasa (BVG) Russland Sannyasa-Kandidat
Shanta Narsimha dasa (JPS) Jaipur Sannyasa-Kandidat
Madana-mohana dasa (MG) Russland Sannyasa-Kandidat
Charu Chandra dasa (JPS) Bangladesch Sannyasa-Kandidat
Padmanayana dasa (RGS) Mayapur Sannyasa-Kandidat
805.01: Ernennungen für Ministerien und Ständige Komitees: Bestätigung der Ministerien und Ständigen Komitees
[Titel] — Bestätigung der Ministerien und Ständigen Komitees — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 23. Februar 2025
Beschlossen:
Im Folgenden die Ministerien und Ständigen Komitees und ihre Mitgliederzuweisungen für 2025-26:
Ministerium für Gemeindeentwicklung Minister – Jayapataka Swami
ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung Minister – Nrsimha Kavaca dasa (IDS) Mitglieder: Devadeva dasa (BCAIS), Geschäftsführender Direktor, Murli Manohara dasa (SRS), Manohara dasa (SDG), Radha Thakurani dd (BCAIS), Nara-Narayana dasa (KDS), Shyamapriya dd (SDA), Yogendra dasa (BCAIS) ISKCON-Jugendministerium Minister – Manorama dasa (SNS) Ministerium für Buchverteilung Minister – Vaisesika dasa Ministerium für Kommunikation Minister – Anuttama dasa
Ministerium für Kuhschutz & Landwirtschaft Minister – Kalakantha dasa (IS) IMCPA-Vorstand (USA): Niranjana Swami, Sesa dasa, Vaikuntha dasa, Krishna Kishore dasa, Kalakantha das Ministerium für Bildung Minister – Tapana Misra dasa (BVKS)
Ministerium für Mittelbeschaffung Minister – Devakinandan dasa (Juhu) Mitglieder: Govind Prema Das (GKG), Mukunda Madhava dasa (BSDS), Madan Gopal Das (SDG), Nila Madhava Das (BCS), Vijaya Gopikesa Das (JPS) Justizministerium Ministerin – Champakalata DD (IDS) ISKCONResolve Ko-Direktoren: Brahmatirtha Das, Vraj Vihari Das (BJD)
ISKCON-Abteilung für Streitbeilegung Prahladananda Swami (Vorsitz), Champakalata Dasi (stellv. Vorsitz) (IDS), Devakinandana Das (MVG), Hansarupa Das, Nanda Kishor Das (GRS), Vraja Vihari Das (BJD), Navina-shyam Das (BCS), Candrasekhara Swami Ministerium für Padayatra Minister – Sri Krishna Chaitanya Swami
Ministerium für Sannyasa-Angelegenheiten Minister – Prahladananda Swami Mitglieder: Bhakti Gauravani Goswami, Bhaktivaibhava Swami, Bhakti Caitanya Swami, Hrdaya Caitanya dasa (SDG), Devakinandan dasa (Juhu) Vaishnavi-Ministerium Ko-Ministerinnen – Radha dasi (MG), Sati DD (BTS) ISKCON-Rechtsberater (General Counsel) Devakinandan dasa (MVG)
GBC-Nominierungskomitee Mitglieder – Radha Krsna dasa (BBGS) (Vorsitz), Tapana Misra dasa (BVKS), Bhakti Caitanya Swami, Praghosa dasa (SDG), Anuttama dasa, Revati Raman dasa (JPS), Gauranga dasa (RNS), Aniruddha dasa (BJD), Devakinandan dasa (MVG) GBC-Komitee für Organisationsentwicklung Aniruddha dasa (BJD), (Vorsitz), Gauranga dasa (RNS), Govardhana dasa (BCAIS), Anuttama dasa, Bhakti Caitanya Swami, Bhaktivaibhava Swami, Badrinarayan Swami, Jayapataka Swami, Praghosa dasa (SDG), Revati Raman dasa (JPS), Caitanya Avatari dasa (JPS), Devakinandan dasa (Juhu), Devakinandan dasa (MVG), Gaura Krishna dasa (HDG), Praharana dasi, Tapana Misra dasa (BVKS), Tirtharaja dasa (TKG), Vraja Vihari dasa (BJD)
GBC-Team für strategische Planung Pancharatna dasa (Vorsitz), Ananta Sesa Das (IDS), Govinda Priya Devi Dasi (RNS), Parijata Dasi (RNS), Aradhya Bhagavan Das (BCS), Toshan Nimai Das (RNS)
Komitee für die Beziehungen zwischen BBT und GBC Mitglieder – Praghosa dasa (SDG) (Koordinator), Badrinarayan Swami, Madhu Sevita dasa, Devamrita Swami, Bhaktivaibhava Swami, Devakinandan Das (MVG), Tapana Misra Das (BVKS), Govardhana Das (BCAIS) Mathura Manohara Das, BBT-Treuhänder und BBTI-Direktoren GBC-Komitee für den Vaisnava-Kalender Mitglieder – Bhaktarupa dasa (Einberufer), Bhanu Swami, Gopalapriya dasa (BVS), Sadasivananda dasa (JPD),
Guru-Service-Komitee Mitglieder – Anuttama dasa, Prahladananda Swami (Vorsitzender), Bhakti Caitanya Swami, Ramai Swami, Bhakti Vijnana Goswami, Mahatma Das, Gopika Radhika DD (JPS), Ananda Tirtha dasa (PVS) CPOC (Aufsichtskomitee für Kinderschutz) Govinda Lilamrita DD (BHVS), Atmarama Das (BTS), Rasesvari Radhika DD (LOK) ICPO-Interimsdirektorin: Champakalata DD (IDS)
ISKCON-Kirtana-Ministerium Minister: Sri Krishna Chaitanya Swami Mitglieder: Jagannatha Kirtanananda Das (JPS), Dinanukampa Devi Dasi LOK
GBC-Komitee der Testamentsvollstrecker für die Eigentumsaufsicht (GEPOC) Jayapataka Swami, Nrsimhananda dasa, Ramesvara dasa, Loka DD (BTS), Akshay Ramacandra dasa (JPS), Satyamedha Gauranga dasa
(JPS)
Sastrischer Beirat (Sastric Advisory Council) Mitglieder: Urmila dasi (Vorsitz), Bhakti Prabhava Swami, Hari Parsad dasa (RGS), Narayani dasi, Adi-purusa dasa (GKG), Sarvajna dasa (NRS), Kartika Chandra dasa (RNS), Mahendra Das (SS) Assoziierte Mitglieder: Krishna Ksetra Swami, Drutakarma dasa, Radhika Ramana dasa (HPS), Chaitanya Charan dasa (RNS), Gopinatha-acarya dasa (KKS), Bhakti-Vijnana Goswami, Gopal Hari dasa (GKG), Kanai Krishna dasa (RNS) Büro für das Verhalten von Führungskräften (Leadership Conduct Office) Mahavisnupriya DD
Nachfolgekomitee Caitanya Avatari dasa (JPS) Gauranga dasa (RNS), Bhaktivaibhava Swami, Rasa Krida Parayana dasa (JPS), Dina Sharana DD, Devakinandan dasa (Juhu), Aniruddha dasa (BJD) Ständiges Komitee für Vaisnava-Gedenkstätten Hrdaya Caitanya dasa (Einberufer), Bhanu Swami, Malati DD, (SDG), Gauranga dasa (RNS), Nrsimha Kavaca dasa (IDS)
GBC-Exekutivunterstützungsbüro Geschäftsführender Direktor: Nanda Kishor Das (GRS) Unternehmensdienste: Krishnanam Das (RNS) GBC-Kommunikation: Parijata DD (RNS) Unterstützung von Ministerien und Komitees: Jayalalita DD (KKS) GBC-Parlamentarier Nrsimha Kavaca dasa (IDS)
Mitarbeiter des GBC-Sekretariats Ananda Tirtha dasa (PVS), Korrespondierender Sekretär Radha Sundari DD (RNS), EC-Sekretärin Mahamani Govinda dasa (JPS), Schatzmeister Subha Krsna dasa (RNS), Leiter des GBC-Büros
807.01: Ernennung des Abschlussprüfers
[Titel] — Ernennung des Abschlussprüfers — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 22. Februar 2025
Beschlossen:
Sri Ratnesh Singh Chandel alias Rasa Parayana dasa (GKG), Partner, Kothari Chandel & Co Chartered Accountants 219/220 Office No. 2, Murlidhar Apartment, Kelkar Road, Narayan Peth, Pune 411030, wird für das Jahr 2025-26 zum gesetzlichen Abschlussprüfer ernannt.
810.02: Ernennungen von Global Duty Officers: Wiederernennungen
[Titel] — Wiederernennung von Global Duty Officers — 2025
[Sitzung] — Jahreshauptversammlung [Kategorie] — Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] — 15. Februar 2025
Beschlossen:
Die folgenden Global Duty Officers werden für eine weitere Amtszeit von einem Jahr wiederernannt:
Acyuta Priya dasa (RNS) Ukraine Fürsorge für Devotees Asitaradhya dasa (VVPS) Indien Global Duties Office
Gauranga dasa (RNS) Indien Fürsorge für Devotees, Bhaktivedanta Research Centre, GEV 2.0 Indresa Gaura dasa (BBGS) Kanada Govinda’s-Modell Mukunda Madhava dasa (BSDS) Indien GBC-Finanzen Radheshyam dasa (RNS) Indien Gewinnung vollzeitiger junger Devotees Shyamananda Krishna dasa (GKG) Australien Umwelt – Green Temple Initiative Trilokatma dasa (BVS) Tschechien Karma Free Club Vaisesika dasa USA One World Book Distribution Team
Abschnitt 900: Finanzen und Recht
901: Jährliches GBC-Budget
[Titel] – Jährliches GBC-Budget — 2025
[Sitzung] – Jahreshauptversammlung [Kategorie] – Handlungsanweisung [Datum der Verabschiedung] – 21. Februar 2025
Beschlossen: Das GBC-Budget für 2025-26 beträgt (in INR):
Aufsichtskomitee für Kinderschutz (CPOC) 38,28,000
Dandavats 609,000
Stellvertreter (Deputies) — Reisekosten für Assistenten 87,000
Notfallfonds 435,000 Reisekosten des Exekutivkomitees 348,000 Finanz- & Bankgebühren 52,200 GBC-Jahreshauptversammlung 582,900 Korrespondierender Sekretär des GBC 574,200 Sekretär des GBC EC 574,200 GBC-Team für strategische Planung 200,100 ISKCON-Ministerium für Gemeindeentwicklung 522,000 ISKCON Connection 165,300 ISKCON-Ministerium für Bildgestaltenverehrung 891,750 Globales ISKCON-Immobilienbüro 522,000 ISKCON-Kirtana-Ministerium 174,000
ISKCON-Rechtsabteilung 870,000
ISKCON News 435,000
ISKCON Resolve 696,000
ISKCON-Jugendministerium 174,000
Büro für das Verhalten von Führungskräften 435,000
GBC-Büro & Buchhaltung Mayapur 522,000
Ministerium für Kuhschutz & Landwirtschaft 652,500
Ministerium für Bildung 696,000
Justizministerium 435,000 Ministerium für Padayatra 174,000 Ministerium für Sannyasa-Angelegenheiten 261,000
SABHA 261,000 Vyasa-puja-Buch für Srila Prabhupada 217,500 Vaishnavi-Ministerium 174,000
GESAMT 1,55,68,650
